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„Fristverlängerung“ durch Umweltbehörde ist rechtswidrig

(lifePR) (Berlin, )
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Freien und Hansestadt Hamburg hat Vattenfall Europe gestern mitgeteilt, dass die Frist zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Kraftwerk Moorburg um weitere drei Monate bis zum 10. September 2008 verlängert sei. Auch mit dieser "Fristverlängerung" wurden jedoch keine neuen Aspekte vorgetragen, sondern lediglich Argumente, die bereits geklärt sind oder längst hätten bearbeitet sein müssen. Alle für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen liegen der Behörde vor, Nachfragen wurden zügig beantwortet. Ohnehin kann eine bereits im März dieses Jahres abgelaufene gesetzliche Bearbeitungsfrist keinesfalls im Nachhinein oder gar im Abstand mehrerer Monate wirksam verlängert werden.

Hierzu stellt der Vattenfall Europe-Vorstandsvorsitzende Tuomo Hatakka fest:
"Diese mittlerweile dritte Verlängerung ist wie bereits die vorherige rechtswidrig. Auch gibt es keinerlei sachliche Gründe für ein weiteres Hinausschieben der fälligen Genehmigungen. Die vorgeschobenen Argumente der Behörde dienen sichtlich einer gezielten Verzögerung des Genehmigungsverfahrens."

Schon im November 2007 hatte die BSU erklärt, weder der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme und Einleitung von Kühlwasser noch der Erteilung der wasserrechtlichen Plangenehmigung stünden Hindernisse entgegen, die nicht - erforderlichenfalls durch Einschränkungen oder Auflagen - überwunden werden könnten. In der seit 15. Mai 2008 vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung kommt die BSU zu dem Ergebnis, dass die Kühlwasserentnahme und wiedereinleitung die Erreichung eines guten ökologischen Potenzials für die Süderelbe nicht beeinträchtigt. Ein Widerspruch zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie besteht damit nicht.

Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde von der BSU am 11. Mai 2007 bestätigt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht vor, dass Anträge ab diesem Zeitpunkt innerhalb von sieben Monaten zu bescheiden sind, darüber hinaus gibt es eine Möglichkeit der einmaligen Fristverlängerung um drei Monate. Diese verlängerte Frist ist am 10. März 2008 abgelaufen. Am 14. April 2008 hat Vattenfall daher Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

Tuomo Hatakka: "Wir setzen weiterhin auf eine konstruktive Lösung mit der Stadt Hamburg. Sollte die Behörde jedoch weiterhin offensiv eine Verzögerungsstrategie betreiben und die - auch dem vorliegenden Rechtsgutachten zufolge - schnellstens zu erteilenden Genehmigungen verweigern, wird Vattenfall den rechtlichen Weg konsequent weiter beschreiten."
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