Nachdem am 14. November 2007 die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns von der BSU erteilt worden war, begann Vattenfall noch im November mit den Bauarbeiten. Die gesetzlich vorgegebene Frist für die Erteilung des Bescheids nach BImSchG ist spätestens am 10. März abgelaufen. Für den planmäßigen Fortgang des Baus ist die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nunmehr dringend erforderlich.
Vattenfall reicht Untätigkeitsklage gegen Hamburg ein
Nachdem am 14. November 2007 die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns von der BSU erteilt worden war, begann Vattenfall noch im November mit den Bauarbeiten. Die gesetzlich vorgegebene Frist für die Erteilung des Bescheids nach BImSchG ist spätestens am 10. März abgelaufen. Für den planmäßigen Fortgang des Baus ist die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nunmehr dringend erforderlich.