VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb sagte: „Die Einführung von Fahrgastrechten mit entsprechenden Entschädigungsregelungen bei Verspätungen ist ein überfälliger Schritt. Ich freue mich, dass das inzwischen auch die Deutsche Bahn AG und die Landesregierung so sehen.“ Die diskutierten Regelungen, erst bei einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises zu erstatten, sind nach Einschätzung des VCD aber unzureichend. „Nahverkehr ist gesetzlich definiert als Fahrten bis zu 50 Kilometer Entfernung oder bis zu einer Stunde Reisezeit“, erklärte Matthias Lieb. „Wenn erst bei einer Verspätung von einer Stunde, also bei mehr als einer Verdoppelung der Reisezeit, eine Entschädigung gezahlt wird, dann ist das nur ein Trostpflaster für den Fahrgast.“ Darüber hinaus seien zu großzügige Entschädigungsregelungen auch nicht geeignet, einen ausreichenden Qualitätsanreiz für Verkehrsunternehmen zu bieten.
Der VCD verwies darauf, dass im Nordhessischen Verkehrsverbund schon ab einer Verspätung von fünf Minuten Erstattungszahlungen gewährt würden. Für Baden-Württemberg seien Erstattungszahlungen spätestens ab einer Verspätung von 25 Minuten für den Fahrgast angemessen und für die Verkehrsunternehmen zumutbar.Mit einer solchen Regelung erhalte auch die Qualitätssicherung bei den Verkehrsunternehmen einen höheren Stellenwert als heute.
Unabdingbar ist nach Ansicht des VCD, dass die geplanten Fahrgastrechte und Entschädigungsregelungen für alle Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs gelten.
Es dürfe nicht nur bei einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Landesregierung bleiben. Vielmehr müsse in absehbarer Zeit eine umfassende gesetzliche Regelung geschaffen werden, die unabhängig von der Geschäftspolitik einzelner Verkehrsunternehmen ist.