Schulze begründete seine Kritik mit der einseitigen Ausrichtung der Ministeriumspläne auf Programme zur Verhaltensänderung. Diese so genannte Primärprävention sei zwar wichtig, aber "wer nur darauf setzt, dass die Menschen ihre ungesunden Lebensgewohnheiten ändern und dadurch Krankheiten vermieden werden, der erleidet Schiffbruch."
Der VDGH-Vorsitzende wies auf den Stellenwert hin, den die Krankheitsfrüherkennung, die so genannte Sekundärprävention, schon jetzt einnimmt. Durch die möglichst frühe Diagnose noch symptomloser Erkrankungen lasse sich der Ausbruch verhindern, hinauszögern oder der Krankheitsverlauf abmildern. Dadurch würde das Gesundheitswesen schon heute deutlich entlastet. Denn anders als bei so genannten Setting-Programmen zur Verhaltensänderung sei der Erfolg der Krankheitsfrüherkennung rasch nachweisbar.
Daher fordert der VDGH die Aufnahme der Früherkennung als gleichberechtigten Bestandteil in das Präventionsgesetz sowie die regelmäßige Überprüfung bestehender Krankheitsfrüherkennungsprogramme, um sicherzustellen, dass sie noch dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen. Andernfalls bleibe ein erheblicher Teil der Innovationen der Diagnostika-Industrie den gesetzlich Versicherten verschlossen. Nur Selbstzahler könnten dann von den Fortschritten der Labordiagnostik profitieren.
Angst vor unüberschaubaren Kosten sei unbegründet. Für die gesamte Labordiagnostik einschließlich der ärztlichen Honorare wendeten die gesetzlichen Krankenkassen nur gut zwei Prozent ihrer Ausgaben auf. Nur ein Bruchteil davon entfalle auf die Früherkennung."Ein Präventionsgesetz, in dem Krankheitsfrüherkennung nicht vorkommt, ist unvollständig und verschenkt finanzielle und präventive Potenziale", sagte Schulze.