"Unser persönlicher Eindruck von dieser Fachtagung ist durchweg positiv. Der VDH-Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Honorarberatung, etwa in einem §34f GeWo, sind wir einen großen Schritt näher gekommen", äußerte sich Dieter Rauch nach der Fachtagung zufrieden. "Es hat sich während der Veranstaltung auch deutlich gezeigt, dass unsere Meinung, sowie die praktische Erfahrung als Experte in Sachen Honorarberatung von großem Nutzen in der Diskussion um deren Etablierung ist."
Als Pionier der Honorarberatung in Deutschland sieht sich der VDH hier besonders in der Verantwortung. "Schließlich profitieren alle echten Honorarberater seit fast zehn Jahren von unserer Arbeit. Die von uns in diesem Zeitraum geschaffene Infrastruktur macht echte Honorarberatung auf heutigem Niveau erst möglich" erklärt Dieter Rauch. Darüber hinaus sind die Erfahrungswerte von über 1.200 Beratern ein Erfahrungsschatz, den der VDH gerne einbringt.
Das vom VDH entwickelte und seinen Partnern praktizierte Modell der Honorarberatung entspricht weitgehend den aktuell vom Gesetzgeber eingeforderten Veränderungen (Thesenpapier) in der Beratungskultur für den deutschen Finanzmarkt. Es wird bereits seit knapp einem Jahrzehnt praktiziert.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der VDH die bereits erfolgten Maßnahmen zur Schaffung transparenter und verbraucherfreundlicherer Regeln für den Vertrieb von Finanzprodukten. Der VDH teilt allerdings auch die Ansicht des BMELV, dass noch weitere Maßnahmen notwendig sind, um nachhaltig die Qualität in der Finanzberatung zu verbessern. Ein richtiger und wichtiger Schritt auf diesem Weg ist eine klar fixierte Etablierung der Honorarberatung neben den bereits existierenden provisionsorientierten Vertriebswegen.
Der VDH begrüßt daher insbesondere die Einführung einer verbindlichen gesetzlichen Definition der Honorarberatung, damit vor allem die in jüngster Zeit angebotenen Mischmodelle, den guten Ruf der Honorarberatung nicht gleich wieder zu Nichte machen.
Im Rahmen der Berliner Tagung konnte seitens des VDH zudem erstmals allen Repräsentanten des Marktes anhand von Zahlen und Fakten deutlich dokumentiert werden, dass:
-Honorarberatung keineswegs breite Bevölkerungskreise von der Beratung ausschließt
-Honorarberatung sich jeder leisten kann, der Versicherungen oder Kapitalanlagen besitzt
-Honorarberatung durchaus akzeptiert wird
-Honorarberatung bereits heute eine umfassende Produktauswahl sicherstellt
Dieter Rauch: "Wer sich ohne Vorurteile mit der Honorar-Beratung befasst, kann letztlich nur verbraucherfreundliche Aspekte erkennen. Und das im Interesse aller Marktteilnehmer."
Der Anspruch muss sein, den Verbrauchern einen in sämtlichen Finanzangelegenheiten besonders versierten Berater an die Seite zu stellen, der ausschließlich in ihrem Interesse tätig wird und für den es aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen absolut ausgeschlossen ist, dass in seiner Person ein Konflikt mit den Verbraucherinteressen entstehen kann.