Zu diesem Zweck soll laut Vorschlag des VDH neben den bereits bestehenden Anlageberatern, Versicherungsmaklern und ? beratern in der Gewerbeordnung ein neuer Erlaubnistatbestand "Honorarberater" eingeführt werden. Der Honorarberater unterliegt dabei insbesondere einem strengeren Qualifikationserfordernis und einem strikten Provisionsannahmeverbot ohne Ausnahmen.Lediglich für "Alt?Bestandsprovisionen" sieht der VDHEntwurf eine Ausnahme vor. Dadurch soll entsprechend qualifizierten Vermittlern der Wechsel in die Honorarberatung ermöglicht werden.
Gemäß VDH?Vorschlag sind diese Regelungen bereits mittels leichter Änderungen in der Gewerbeordnung, der Verordnung über die Versicherungsvermittler und -berater sowie des § 80 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, umzusetzen.
Zudem überreichte der VDH ein sechs Punkte umfassendes Thesenpapier mit klar umrissenen Maßnahmen zur Etablierung der Honorarberatung als verbraucherfreundliche Alternative im Finanzvertrieb.Presse?Interviews: Der VDH steht im Rahmen dieser aktuellen Weichenstellung hinsichtlich der Vergütungssysteme im deutschen Finanzmarkt für Interviews zur Verfügung. Diesbezügliche Gesprächswünsche werden von Frau Alexandra Härtl, a.haertl@vdh24.de, koordiniert.