Das von VdS Schadenverhütung herausgegebene Merkblatt "Reparaturen und nachträgliche Veränderungen an Wertbehältnissen", VdS 5004, wurde komplett überarbeitet. VdS-anerkannte Wertbehältnisse sind so konstruiert, dass sie es Einbrechern möglichst schwer machen, sie aufzubrechen. Der Einsatz von hochwertigen Materialien und Bestandteilen, wie Schlösser oder Riegelwerk, ist daher unabdingbar. Im Rahmen der VdS-Anerkennung werden die Wertbehältnisse in den VdS-Laboratorien strengen Tests unterzogen. Ihre einbruchhemmenden Eigenschaften werden hinreichend geprüft und anschließend zertifiziert. Die VdS-Anerkennung wird durch eine Plakette dokumentiert, die dauerhaft am Wertbehältnis befestigt sein muss.
Bei Änderungen und Beschädigungen an diesen Wertbehältnissen, z. B. durch Einbruch, Einbruchversuch oder durch Reparaturen, verlieren die Produkte die VdS-Anerkennung. Garantiert der Inhaber der VdS-Anerkennung oder einer von ihm autorisierten Firma nach Reparatur oder Änderung des Wertbehältnisses jedoch die einbruchhemmende Wirkung, kann die VdS-Anerkennung beibehalten werden. Dazu müssen die ausgeführten Arbeiten in dem VdS-Dokument VdS 3532 "Bestätigung über die Umrüstung/Reparatur eines Wertbehältnisses" vollständig dokumentiert werden. VdS empfiehlt, alle Änderungen mit dem jeweiligen Versicherer abzusprechen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Das Merkblatt VdS 5004 steht im Internet unter www.vds.de als kostenloser Download zur Verfügung. Die dazugehörige Dokumentation VdS 3532 kann unter safe@vds.de kostenlos angefordert werden. Weitere Informationen erteilt Paulus Vorderwülbecke (Telefon +49 221 7766-364, E-Mail pvorderwuelbecke@vds.de).