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VdS Schadenverhütung GmbH

VdS-Richtlinien für Überfallmelder, VdS 2271, aktualisiert

Überarbeitung und Ergänzung der VdS-Richtlinien für Überfallmelder und deren Anforderungen / Richtlinien VdS 2271 ab sofort beim VdS-Verlag erhältlich

(lifePR) (Köln, )
VdS Schadenverhütung hat die Richtlinien für Überfallmelder vollständig überarbeitet und an die aktuellen technischen Gegebenheiten, beispielsweise bei den Umweltprüfungen und der elektromagnetischen Verträglichkeit, angepasst. Weiterhin wurden die Schnittstellenbeschreibungen aktualisiert. Neu sind die Anforderungen an sogenannte Funk-Überfallmelder für den Einsatz in Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) der Klassen A, B und C.

Bei Überfallmeldern wird zwischen ortsfest und nicht ortsfest installierten (tragbare) Ausführungen unterschieden. Bei den ortsfest installierten Ausführungen steht zur Übertragung der Überfallmeldung üblicherweise ein exklusiver Übertragungsweg (ein Kabel) zur Verfügung. Die nicht ortsfest installierten Ausführungen arbeiten mit nicht exklusiven Übertragungswegen, z. B. Funkübertragung. Die Anforderungen an Funkübertragungswege für Melder der Klasse C werden derzeit erarbeitet. Für eine Übergangszeit, bis Funk-Überfallmelder der Klasse C im Markt etabliert sind, können in Einbruchmeldeanlagen der Klasse C auch Funk-Überfallmelder der Klasse B eingesetzt werden.

Nicht ortsfeste Überfallmelder können durch den Nutzer aus dem Bereich der zugehörigen Überfall- und Einbruchmeldeanlage entfernt werden. Dies ist bei der Anbindung der Melder an die EMA/ÜMA-Zentrale zu berücksichtigen. So dürfen Funk-Überfallmelder weder beim Ein- noch beim Ausbuchen zu einer Störung führen. Ein ausgebuchter Funk-Überfallmelder darf darüber hinaus nicht in die Zwangsläufigkeit der Anlage eingreifen, da sonst die EMA nicht scharfgeschaltet werden kann. Nach der erneuten Einbuchung muss der Funk-Überfallmelder ohne weiteres Zutun des Anwenders die normalen Funktionen selbsttätig wieder aufnehmen.

Es ist zu ist zu beachten, dass tragbare Funk-Überfallmelder die unter Umständen geforderten ortsfest installierten Überfallmelder nicht ersetzen, sondern diese ledig ergänzen können. Sie stellen somit eine Option dar, um beispielsweise besonders gefährdeten Personen - im Bedrohungsfall auch mobil - die Auslösung einer Überfallmeldung zu ermöglichen.

Die Richtlinien VdS 2271 können ab sofort beim VdS-Verlag per Fax (+49 221-7766-109) oder E-Mail (verlag@vds.de) bestellt werden. Weitere Informationen erteilt Günter Grundmann (Tel.: +49 221-7766-495, E-Mail: ggrundmann@vds.de).

VdS Schadenverhütung GmbH

VdS Schadenverhütung GmbH ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und arbeitet zum Schutz von Leben und Sachwerten. Mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung prüft und zertifiziert VdS Produkte und Dienstleister des Sicherheitsmarktes. Die Themen Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz bilden dabei den Mittelpunkt. Weiterhin vertreibt VdS über einen eigenen Verlag ein umfangreiches Richtlinienwerk und bietet Aus- und Weiterbildung an. Das Gütesiegel VdS steht für Qualität und Zuverlässigkeit.

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