Bei Überfallmeldern wird zwischen ortsfest und nicht ortsfest installierten (tragbare) Ausführungen unterschieden. Bei den ortsfest installierten Ausführungen steht zur Übertragung der Überfallmeldung üblicherweise ein exklusiver Übertragungsweg (ein Kabel) zur Verfügung. Die nicht ortsfest installierten Ausführungen arbeiten mit nicht exklusiven Übertragungswegen, z. B. Funkübertragung. Die Anforderungen an Funkübertragungswege für Melder der Klasse C werden derzeit erarbeitet. Für eine Übergangszeit, bis Funk-Überfallmelder der Klasse C im Markt etabliert sind, können in Einbruchmeldeanlagen der Klasse C auch Funk-Überfallmelder der Klasse B eingesetzt werden.
Nicht ortsfeste Überfallmelder können durch den Nutzer aus dem Bereich der zugehörigen Überfall- und Einbruchmeldeanlage entfernt werden. Dies ist bei der Anbindung der Melder an die EMA/ÜMA-Zentrale zu berücksichtigen. So dürfen Funk-Überfallmelder weder beim Ein- noch beim Ausbuchen zu einer Störung führen. Ein ausgebuchter Funk-Überfallmelder darf darüber hinaus nicht in die Zwangsläufigkeit der Anlage eingreifen, da sonst die EMA nicht scharfgeschaltet werden kann. Nach der erneuten Einbuchung muss der Funk-Überfallmelder ohne weiteres Zutun des Anwenders die normalen Funktionen selbsttätig wieder aufnehmen.
Es ist zu ist zu beachten, dass tragbare Funk-Überfallmelder die unter Umständen geforderten ortsfest installierten Überfallmelder nicht ersetzen, sondern diese ledig ergänzen können. Sie stellen somit eine Option dar, um beispielsweise besonders gefährdeten Personen - im Bedrohungsfall auch mobil - die Auslösung einer Überfallmeldung zu ermöglichen.
Die Richtlinien VdS 2271 können ab sofort beim VdS-Verlag per Fax (+49 221-7766-109) oder E-Mail (verlag@vds.de) bestellt werden. Weitere Informationen erteilt Günter Grundmann (Tel.: +49 221-7766-495, E-Mail: ggrundmann@vds.de).