Dieses Urteil macht Lust auf mehr. Es gibt reichlich weitere Beispiele, die den Sachverhalt der Hintergrundmusik ohne Umsatzbeeinflussung, sprich Geschäftszweck, erfüllen. Lediglich die Formulierung "öffentlich" verhindert wohl eine Lawine der Empörung und Gerichtsverfahren. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK und dessen Landesvorsitzender Franz Bergmüller erinnert: "Wenn eine Wirtin oder ein Wirt auf der Toilette Hintergrundmusik abspielt, so zahlt er bereits GEMA Gebühren. Läuft nur ein Radio in der Gaststube, wird ebenfalls viel Geld verlangt. Der Unterschied zwischen Hintergrundmusik ohne nachweislichen Umsatzeinfluss und einer geschäftlichen Nutzung von musikalischen Angeboten ist in der Praxis erheblich. Es wäre wünschenswert, wenn sich das BGH-Urteil auf solche Bereiche ausdehnen ließe. Wir werden den Weg dahin prüfen und gegebenenfalls juristisch weiterverfolgen."
Die GEMA steht seit einiger Zeit in der Kritik. Besonders nach einer ziemlich misslungenen Gebühren-Reform, die Bundesweit für erheblichen Protest sorgte und geschlichtet werden musste. Ein Grund für die Skepsis gegenüber der GEMA liegt laut VEBWK auch darin, dass der privatwirtschaftliche Verein häufig willkürlich Gebühren festlegt, die etlichen Nutzern wie Gaststätten, Diskotheken und Hotels enorme Summen abverlangen. Zudem wird bemängelt, dass die Gelder der GEMA häufig nicht die Portemonnaies der kleineren Künstler und Autoren erreichen, sondern in Verwaltung und den Taschen großer Player landen. Andere Auffälligkeiten entwerfen GEMA-Forderungen von bis zu 800 Euro bei ehrenamtlichen Auftritten von Kindergesangsgruppen oder auch bei Senioren-Singkreisen. Ob im Einzelhandel, beim Frisör oder kommunalen Straßenfesten - die GEMA versucht überall Gelder zu erhalten. Mangelnde Transparenz bei der Vergabe und Verwendung dieser Gelder lassen dabei kein besonders gutes Licht entstehen. Vielleicht müsste sich die GEMA generell selbst reformieren. Das Beispiel ADAC sollte dafür dienlich sein.
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