Das fußballerische Großereignis 2016 wirft erste Schatten voraus. Die Fans freuen sich auf eine spannende EM und werden sicher wieder zahlreich die vielen Public-Viewing-Areas besuchen. Ob in der Eckkneipe beim Wirt, oder auf organisierten EM-Festen mit Großbildschirmen – die Faszination Fußball und damit verbundene Fan-Feiern erfreuen sich großer Beliebtheit.
Erfreulich ist, dass nun Bundesbauministerin Barbara Hendricks selbst dahingehend aktiv wurde und eine Verordnung wieder einsetzen möchte, die solche EM-Partys auch rechtssicher macht. Dadurch wird die Übertragung von EM-Spielen und die begleitende Gastronomie bis 24 Uhr im Freien zugelassen. Der VEBWK hatte zur WM frühzeitig auf die Notwendigkeit einer Sonderverordnung hingewiesen, die dann allerdings auf sich warten ließ. Schlussendlich hatte dann aber auch die Politik in Bund und Ländern ein Einsehen. Mit der aktuellen „vorausschauenden Aktivität“ setzt Ministerin Hendricks ein vernünftiges Zeichen und lässt die Veranstalter rechtssicher planen. Die Fußballbegeisterten wird es freuen.