Worum geht es bei solchen Klagen? Es geht um Lärm. Verursacht von sich unterhaltenden und feiernden Menschen. Und es geht um Anwohner, die zwar wissend um die lokalen Gegebenheiten ihre Wohnung oder Häuser bezogen haben, nun aber mit Rechtsmitteln versuchen, die Rahmenbedingungen grundsätzlich zu ändern. Damit hat sich dann auch die Politik zu beschäftigen. Aktuell steht eine Neufassung der Freizeitlärmrichtlinie zur Debatte. Schon der Begriff lässt Schlimmes vermuten. Freizeitlärm? Ist es nicht eher ganz normale Geräuschkulisse des Lebens? Warum muss man eigentlich alles Normale zur Besonderheit erklären? Ein Volksfest ist ein Volksfest. Da wird gefeiert und nach wenigen Tagen ist alles vorbei. Ein Biergarten ist ein Ort der sozialen Kontakte. Da wird gegessen, getrunken und sich unterhalten. Um 22 Uhr ist dann Schluss. Einige Versuche, den Biergartenbetrieb bis 23 Uhr auszudehnen gibt es bereits. Mit großem Erfolg und ohne nennenswerte Probleme (zum Beispiel in München, wo der Versuch, Freischankflächen auf öffentlichen Gehwegen an Wochenenden bis 23 Uhr zu gestatten, erfolgversprechend verlief). Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn es generell zu einer Emissionsschutzverordnung für die Außengastronomie käme, die eine Regelung bis 23 Uhr beinhaltet und somit den veränderten Lebensgewohnheiten Rechnung trägt.
Was hat sich verändert? Durch längere Ladenöffnungszeiten hat sich das Ausgehverhalten nach hinten verlagert. Die "Bürogesellschaft" sehnt sich nach einer Freizeitgestaltung im Freien nach einem langen Büro-Tag. Da meist nur 30 bis 50 Tage im Jahr in unseren Breitengraden Wärme am Abend versprechen, scheint dieser Wunsch noch verständlicher. Die Innenstädte jammern über abendliche Lethargie und würden eine Belebung sicher begrüßen. Die "Sommerzeit" lässt den Abend ebenfalls in anderem Licht erscheinen, denn es länger hell. Alles gute Gründe, rasch eine lebensnahe und für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger geltende Sperrzeit-Regelung mit Komfort umzusetzen. Das gilt natürlich auch für Volks-und Straßenfeste, die häufig von Vereinen ehrenamtlich organisiert werden und nicht einigen wenigen Querulanten zum Opfer fallen dürfen. Auch hier sollte der Gesetzgeber den Mut haben, der anscheinend zunehmenden Klage-Lust von Anwohnern Herr zu werden. Dazu bedarf es klarer Worte. Und dann klappt es sicher auch mit dem Nachbarn, der dann ohne Grund zur Klage eventuell sogar am geselligen Leben wieder teilnimmt und neue Lebensqualität verspürt.