Worum geht es bei dieser Regelung? Vereinfacht geht es darum, ob die Bedienung ihren Nettolohn gleich behalten darf oder sich das Geld erst kompliziert im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen muss. In Bayern prüfen die Beamten, was die Bedienungen im gesamten Jahr bis zu diesem Tag verdienen. So zum Beispiel der hohe Verdienst der Wiesn-Zeit wird durch mehr als 200 Tage geteilt, die schon vergangen sind, und ein entsprechend niedriger Steuersatz festgesetzt. Sofern in Bayern der permanente Lohnsteuerjahresausgleich wegfallen würde bzw. wie in anderen Bundesländern angewandt, gilt: die Summe wird nur noch durch die wenigen Wiesn-Tage geteilt – da rutscht man schnell in den Spitzensteuersatz
Steuerhandhabung in der Praxis
Erleichterung für Volksfestbedienungen wird fortgesetzt / Bundesweite Einführung wäre begrüßenswert
Worum geht es bei dieser Regelung? Vereinfacht geht es darum, ob die Bedienung ihren Nettolohn gleich behalten darf oder sich das Geld erst kompliziert im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen muss. In Bayern prüfen die Beamten, was die Bedienungen im gesamten Jahr bis zu diesem Tag verdienen. So zum Beispiel der hohe Verdienst der Wiesn-Zeit wird durch mehr als 200 Tage geteilt, die schon vergangen sind, und ein entsprechend niedriger Steuersatz festgesetzt. Sofern in Bayern der permanente Lohnsteuerjahresausgleich wegfallen würde bzw. wie in anderen Bundesländern angewandt, gilt: die Summe wird nur noch durch die wenigen Wiesn-Tage geteilt – da rutscht man schnell in den Spitzensteuersatz