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Übertriebene Fürsorge

CSU Abgeordnete reichen Antrag zur Promillebegrenzung für Radfahrer ein

(lifePR) (Dorfen, )
Einige Abgeordnete der CSU im Landtag machen sich Gedanken über Menschen am Lenker. Es wird wieder einmal eine Absenkung des zulässigen Alkoholgehalts im Blut von Radfahrern von aktuell 1,6 Promille auf zukünftig 1,1 Promille diskutiert. Dem oberflächlichen Betrachter wird das aufgrund von Nichtigkeit vielleicht egal sein, dem Regelorientierten sicher gut gefallen. Aktuell liegt der CSU-Antrag zur Prüfung eventueller Änderungen der Promillegrenze für Radfahrer auf dem Tisch. Neben der Absenkung wird auch gleich konkret über Sanktionen nachgedacht, zum Beispiel über die Höhe von Bußgeldern. Gäste, die gerne mit dem Rad zum Wirtshaus oder in den Biergarten fahren, könnten darin erkennen, dass ihnen jegliche Vernunft abgesprochen wird und der Griff in die Geldbörse zum ständigen Repertoire der Volkserziehung gehört.

Die fürsorglichen CSU-Abgeordneten, die den Slogan "Fahrradland Bayern" wählten, begründen ihren Antrag u.a. wie folgt: "In den letzten Jahren ist die Zahl der Fahrradfahrer, die unter Alkoholeinfluss bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen, merklich gestiegen. Bei einer alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr gefährden sich die Fahrradfahrer nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer."

Nun muss man aber wissen, dass die Zahl der alkoholisierten Fahrradfahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, zuletzt zurückging. In erster Linie gefährden sich Fahrradfahrer meist selbst und nicht andere. In den anderen Fällen sagt die Erhebungsstatistik: 2001 waren es noch 4200 Personen, zehn Jahre später wurden 3700 Fälle von Personenschäden bei Fahrradunfällen erfasst. Dazu kommt, dass die Promillegrenze von 1,6 für Radfahrer nur die Grenze darstellt, ab der automatisch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Alles darunter wird auch geahndet, wenn man auffällig fährt oder den Straßenverkehr gefährdet.

Man kann also vermuten, dass die Diskussion eventuell aus anderen, nämlich erzieherischen Gründen erfolgt. Und damit betritt man automatisch wieder einmal das große Feld der Bevormundung. Eine mittlerweile sehr kritisch betrachtete Eigenschaft von Staat und Behörden. Dabei werden kaum die realen Situationen wahrgenommen. Franz Bergmüller, Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK und selbst Gastwirt vor den Toren Münchens, bemängelt dieses: "Bayern Biergartentradition basiert sicher nicht auf ständige Volltrunkenheit von Radfahrern. Vielmehr ist es doch so, dass viele Biergärten gerne mit dem Rad angefahren werden, man dort eine Brotzeit einnimmt und sich mit Freunden trifft. Die meisten dieser Biergärten sind kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die eine oder andere Maß Bier gehört für viele auch dazu. Daraus nun eine nächste Stufe der Erziehung abzuleiten, ist mehr als fraglich. Die Fakten sprechen doch für sich. Hier wird wieder einmal mit populistischen Mitteln versucht, den Bürgern jegliche Eigenverantwortung abzusprechen und der Bevormundung Tür und Tor geöffnet." Bergmüller weiß, wovon er spricht. Er kennt die Praxis und ist auch Mitbetreiber der Online-Plattform www.biergartenfreunde.de, die mit mehr als 1700 beteiligten Biergärten in ganz Deutschland beste Einblicke in diese wunderbare Kultur und Tradition gewährt.

Ob der CSU-Antrag tatsächlich Erfolg hat, darf bezweifelt werden. Selbst Innenminister Herrmann (CSU) hat sich bereits deutlich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Irgendwann muss ja auch einmal Schluss sein mit ständig neuen Reglementierungsversuchen, die den Bürgern das Leben eher vermiesen, denn erhellen.

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