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Wenn der Türsteher nein sagt

Eintrittsverweigerung für Asylbewerber in Ingolstädter Disco entwirft Debatte

(lifePR) (Dorfen, )
Unter der Überschrift "Feiern ohne Flüchtlinge" veröffentlichte der DONAUKURIER einen Artikel über Vorkommnisse in einer Ingolstädter Diskothek, die in Zusammenhang mit sexueller Belästigung einer Besucherin durch einen Asylbewerber stehen. Die Angaben zu dem vermeintlichen Vorfall lesen sich sehr schwammig. Die Polizei beschwichtigt und verweist auf eher überschaubare Statistiken in der Region. Der Diskothekenbesitzer selbst gibt sich eher ratlos, denn dieses Problem hätte er wohl liebend gerne nicht. Am liebsten würde er alle reinlassen, aber er habe nach einem halben Jahr festgestellt, dass immer mehr weibliche Gäste wegblieben, weil sich diese belästigt fühlen würden. Er spricht dabei explizit Asylbewerber an.

Nun mag es in Zeiten der europäischen Debatte über Hilfe, Nächstenliebe und Flüchtlingsrettung seltsam klingen, wenn lokale oder regionale Nachrichten aus einer Diskothek plötzlich die Thematik anreichern. Sind das bereits rassistische Tendenzen? Wird hier Stimmung gemacht? Sind es Übertreibungen oder sogar gezielte Informationsstrategien? Der außenstehende Betrachter wird verunsichert sein. Offizielle Stellen wählen auch lieber das Schweigen als Antwort. Die politische Korrektheit entpuppt sich also mehr und mehr als Meinungskondom.

Doch worum geht es im eigentlichen Fall. In der Diskothek hat sich ein Fall von möglicher sexuellen Belästigung mit (un)gewollter Berührung ereignet. Dieser Fall beschäftigt nun das Amtsgericht. Ein Fall, wie er wahrscheinlich zu Hunderten an den Feier-Wochenenden in deutschen Discos vorkommen dürfte. Und da spielen die Wurzeln der Herkunft eher keine Rolle. Die Diskothekenbetreiber kennen sich damit aus und haben meist sehr opulente Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Allen voran der Türsteher. Eine Instanz. Oftmals ein Muskelberg ohne Gnade für einlasssuchende Feierbiester mit falschen Signalen. Da spielen Kleidung und Zustand eine wichtige Rolle. Und wenn der strenge Blick des Türwächters ein klares "Nein" ahnen lässt, dann sollte man sich diesem Umstand schnell fügen. Streiten lohnt nicht wirklich. Es gehört zu dem wichtigen "Hausrecht" des Wirtes, sich die Gäste auszusuchen und damit ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Partygenuss zu ermöglichen.

Natürlich kann auch mal eine Entscheidung spontan daneben gehen. Nicht jeder Akademiker wird auf Anhieb als solcher erkannt und vielleicht sorgt dieser auch selbst dafür, als nicht passend erklärt zu werden. Noch schwieriger wird es tatsächlich für den Gast mit anderer Hautfarbe, unzureichenden Sprachkenntnissen und eventuell mit Second Hand Klamotte. Der junge Asylbewerber aus dem Senegal, Ghana oder aus Syrien wird kaum verstehen, warum er nicht rein darf. Und schafft er es doch einmal, dann sollte er vorsichtig sein. Luftiges Outfit der Disco-Besucherinnen ist keine Einladung zum Grabschen, sondern dient nur dem optischen Reiz. Nur gucken, nicht anfassen.

Der Vorfall in Ingolstadt könnte trotz lokaler Relevanz und möglicher Un-Dramatik für größere Verunsicherung und Diskussion sorgen. Es ist nun mal eine Binsenweisheit, dass schnell anwachsende und relativ unzureichend vorbereitete Bevölkerungsteile mit ausländischem Hintergrund zunächst Probleme mit den hiesigen Vorstellungen bekommen können. Diskotheken können dem mittels Türsteher recht schnell begegnen, weil sie das Recht dazu haben. Eigene Entscheidung des Betreibers durch Hausrecht. Und dieses Recht soll und darf auch ohne Ressentiments angewandt werden. Deshalb ist man nicht gleich einem Rassismusvorwurf auszusetzen, aber man sollte auch hier stets mit Augenmaß und nicht mit Generalverdacht unterwegs sein. Eine wirksame Asylpolitik ist an der Disco-Tür sicher nicht machbar. Dafür müssen Kommunen, Land, Bund, Europa und wir alle sorgen.

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