In Deutschland ist so gut wie alles geregelt. Auch der Umgang mit Alkohol bei Radfahrern. So steht im Straßenverkehrsgesetz, Paragraf 24a: "Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,5 Promille oder mehr im Blut hat." Darin wird der Radfahrer nicht erwähnt. Und deshalb soll das Wort "Kraft-" gestrichen werden. Es verbliebe dann "Fahrzeug" und das beinhaltet dann sehr wohl auch ein Fahrrad. Nun muss man aber wissen, dass die Zahl der alkoholisierten Fahrradfahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, zuletzt zurückging. In erster Linie gefährden sich Fahrradfahrer meist selbst und nicht andere. In den anderen Fällen sagt die Erhebungsstatistik: 2001 waren es noch 4200 Personen, zehn Jahre später wurden 3700 Fälle von Personenschäden bei Fahrradunfällen erfasst. Dazu kommt, dass die Promillegrenze von 1,6 für Radfahrer nur die Grenze darstellt, ab der automatisch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Alles darunter wird auch geahndet, wenn man auffällig fährt oder den Straßenverkehr gefährdet.
Man kann also vermuten, dass die Diskussion eventuell aus anderen, nämlich erzieherischen Gründen erfolgt. Und damit betritt man automatisch wieder einmal das große Feld der Bevormundung. Eine mittlerweile sehr kritisch betrachtete Eigenschaft von Staat und Behörden. Die logische Folge der Bestrebungen liegt auch schon nahe: Einführung eines Fahrrad-Führerscheins für alle. Der Weg zur Helmpflicht beim Blumenpflücken wäre dann auch nicht mehr weit.