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Verband Beratender Ingenieure VBI

VBI: Ingenieurbüros überleben nur mit fairen Honoraren

Verband Beratender Ingenieure legt Honorartabellen und Orientierungswerte für angemessene Stundensätze für Planungsbüros vor

(lifePR) (Berlin, )
Mittelsatz ist Regelsatz. Unter diesem Motto führt der VBI seine Ende 2005 begonnene Kampagne für eine angemessene Honorierung von Ingenieur- und Architektenleistungen weiter. Mit der Broschüre „HOAI 2008 – Honorarermittlung bis zur 6. Novelle“ setzt der VBI der Stagnation im HOAI- Novellierungsprozess ein leicht anzuwendendes Instrument entgegen.

„Die Lage in vielen Ingenieurbüros ist trotz der besseren konjunkturellen Entwicklung dramatisch, da die erzielten Honorare oft nicht mehr die Kosten decken. Da die Politik hinsichtlich der HOAI offenbar in Tiefschlaf gefallen ist, müssen die Ingenieure und Architekten das Heft selbst in die Hand nehmen. Die neue VBI-Broschüre hilft, Auftraggeber zu überzeugen, dass nur die Orientierung an den Mittelsätzen der HOAI zu auskömmlichen Honoraren führt. Mit der jetzigen Vergütung operieren die Büros am Existenzminimum“, so VBI-Hauptgeschäftsführer Klaus Rollenhagen anlässlich der Vorstellung der neuen VBI-Broschüre in Berlin.

„Private und öffentliche Auftrageber müssen einsehen, dass ihnen das Feilschen um jeden Euro bei der Auftragsvergabe letztendlich selbst schadet. Wir müssen weg von der „Geiz-ist-geil-Mentalität“. Die Planungsbüros müssen bei der momentanen wirtschaftlichen Erholung wieder auf eine solide finanzielle Basis gelangen. Eine geringe Honorierung der Planung ist nicht die für den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes entscheidende Größe. Im Gegenteil: Mit qualifizierter Planung lassen sich Baukosten und -abläufe optimieren, Energiekosten senken und Innovationen einführen“, unterstrich Rollenhagen.

Die VBI-Broschüre „HOAI 2008 – Honorarermittlung bis zur 6. Novelle“ enthält auf 40 Seiten interpolierte Honorartabellen und realistische Vorschläge für Stundensätze in Anlehnung an das Gutachten 2000plus Architekten/Ingenieure. Die Broschüre soll der Argumentation gegenüber dem Auftraggeber dienen.
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