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Berliner Sozialwohnungen bald unbezahlbar?

BBU: Kappungsgrenye beim Förderabbau ist dringend erforderlich

(lifePR) (Berlin, )
Am morgigen Mittwoch beschließt der Hauptausschuss der Berliner Abgeordnetenhauses über das Mietenkonzept des Senats. Für rund 200.000 Berlinerinnen und Berliner besonders wichtig: Die Frage der Kappungsgrenzen beim weiteren Förderabbau für Sozialwohnungen. Nach Meinung des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) ist ihre Wiedereinführung unbedingt erforderlich. "Im Falle weiterer deutlicher Mietsteigerungen steht nicht genügend alternativer Wohnraum für Sozialmieter zur Verfügung", so BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt zur Begründung.

Bei über 80 Prozent der nach 1972 errichteten 120.000 Berliner Sozialwohnungen liege die Nettokaltmiete je Quadratmeter mittlerweile bei über fünf Euro, im Durchschnitt sogar bei 5,30 Euro. Wegen des Förderabbaus seien zwischen 2003 und 2006 die Mieten bei den nach 1972 errichtete Sozialwohnungen um über 15 Prozent gestiegen. Sollten die Wohnungen ihre sozialpolitische Funktion wenigstens noch annähernd erfüllen, gäbe es zu einer Kappungsgrenze keine Alternative. "Sie ist im Mietenkonzept unserer Ansicht nach sogar eher zu hoch angesetzt. Aber wir begrüßen, dass der Senat sich mit dem Thema überhaupt befasst."

Schon jetzt sei bei vielen Sozialmietern die Grenze der Belastbarkeit erreicht. "Für die von weiteren Mietsteigerungen betroffenen etwa 200.000 Menschen in Berlin gibt es auf dem nicht geförderten Wohnungsmarkt nicht genügend preiswerten Ersatzwohnraum. Sie sind deshalb auf die Sozialwohnungen und die weitere Subventionierung ihrer Mieten angewiesen." Der zu Beginn der Förderungen erwartete Einkommensanstieg bei den Mietern von Sozialwohnungen sei nicht eingetreten. "Der Förderabbausystematik ist damit die Grundlage entzogen." Der weitere Förderabbau müsse daher begrenzt werden.

Für die vom Förderabbau betroffenen Wohnungsunternehmen gäbe es wenig Alternativen zu weiteren Mieterhöhungen. Schon jetzt seien etliche ihrer Sozialwohnungsbestände aus den Errichtungsjahren ab 1972 defizitär. "Auf diesen Wohnungen lasten noch hohe Kredite, die bedient werden müssen. Das bindet hier den Löwenanteil der Mieteinnahmen", erklärte Burkardt. Hinzu kämen Instandhaltungskosten und Investitionen in Modernisierungen. Würde weiterer Förderabbau nicht durch Mietanhebungen ausgeglichen, ginge das zu Lasten der Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen. "Angesichts der großen Herausforderung etwa bei der energetischen Sanierung der Wohnungen ist das kein gangbarer Weg."

Von den nach 1972 errichteten Sozialwohnungen werden 25 Prozent von städtischen Gesellschaften und fünf Prozent von Wohnungsgenossen bewirtschaftet. Unter dem Dach des BBU sind 368 Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Sie verwalten gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
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