Im Rahmen der Novellierung der EnEV war lange diskutiert worden, ob verbrauchs- oder bedarfsorientierte Energieausweise vorgeschrieben werden sollten. Der nun in Kraft getretene Kompromiss sieht nun für die Eigentümer von Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eine Wahlfreiheit vor.
Damit wurde auf die dringende Empfehlung der Wohnungsunternehmen eingegangen: „Der bedarfsbasierte Energieausweis ist in seiner Erstellung sehr viel teurer als der verbrauchsbasierte, ohne dabei in seiner Aussagekraft zuverlässiger zu sein. Auf unsere Mitgliedsunternehmen in Berlin und Brandenburg wären sonst Mehrbelastungen von über zwölf Millionen Euro zugekommen. Dieses Geld steht nun für weitere Verbesserungen im Wohnungsbestand zur Verfügung. Über sinkende Betriebskosten kommt das auch den Mietern zu Gute“, führte Burkardt aus. „Damit ist es gelungen, eine wirtschaftlich vertretbare und vor allem auch praktikable Lösung zu finden.“
Die EnEV sieht vor, dass potenziellen Käufern und Mietern ab 1. Juli 2008 für alle Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 Energieausweise zugänglich gemacht werden müssen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese Vorgabe für alle Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden. Ab 1. Juli 2009 greift die Vorschrift dann für alle Nichtwohngebäude.
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die von den BBU-Mitgliedern verwalteten ca. 1,11 Millionen Wohneinheiten stellen 41 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und 49 Prozent der Mietwohnungen in Brandenburg dar. Hier wohnen rund zwei Millionen Mieterinnen und Mieter.