„Beim Hausstrom handelt es sich um den Strom, der für die Beleuchtung von Treppenhäusern, Kellern, Eingängen oder Höfen genutzt wird“, erläuterte Siegfried Rehberg vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). Er ist Initiator der Rahmenvereinbarung.
Der Hausstrom wird über die Betriebskostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt. Er macht rund drei Prozent der Gesamtbetriebskosten aus. Im Durchschnitt zahlt ein BBU-Mieterhaushalt mit 60 Quadratmetern hierfür im Jahr 45 Euro. „Die Kostenersparnis gegenüber dem durchschnittlich fälligen Hausstromkosten liegt je Haushalt bei etwa 6,3 Prozent“, so Rehberg. „Darüber können sich die Mieter freuen.
Und die knapp 143 Kilo CO2, die jeder dieser Haushalt pro Jahr weniger ausstößt, freuen das Klima. Das zeigt: Von einem Wechsel des Stromanbieters können alle profitieren. Mit Ausnahme natürlich der teureren Stromanbieter.“ Der Verband unterstütze daher die gestern gestartete Initiative der Verbraucherzentralen zum Wechsel der Stromanbieter.
Die Rahmenvereinbarung wurde 2005 abgeschlossen. Sie umfasst ein Volumen von 8.000 Megawattstunden im Jahr. Damit wurden für die Mieter bislang mehr als 200.000 Euro, und für die Umwelt gut 10.000 Tonnen CO2 gespart. Ähnliche Rahmenvereinbarungen sind derzeit in Vorbereitung.