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Bildung muss als Investition ins Grundgesetz

(lifePR) (Berlin, )
„Der Schuldenabbau darf nicht gegen Bildungsetats ausgespielt werden“, warnt Ludwig Eckinger, der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), im Zusammenhang mit der bevorstehenden Klausurtagung der Kommission Föderalismusreform II. „Eine Änderung des entsprechenden Grundgesetz-Artikels 115 halte ich für dringend notwendig. Der Investitionsbegriff muss zugunsten von Bildung und Erziehung neu bestimmt werden.“

Eckinger betont weiter: „Solange haushaltstechnisch vor allem Beton als Investition und damit als kreditwürdig gilt, aber die Finanzierung von Bildung und Erziehung als Haushaltsbelastung behandelt wird, kann der Bildungsbereich beim Schuldenabbau geschröpft werden.“ Der VBE-Bundesvorsitzende erinnert daran, die Untersuchungen der OECD hätten längst einen engen Zusammenhang zwischen Bildung und der Wirtschaftskraft der Länder gezeigt. Es sei völlig berechtigt, den Bildungsbereich als Investitionsbereich zu fassen, so Eckinger weiter. „Dieser Ansatz wäre ein bedeutsamerer Beitrag zum Schuldenabbau als schlichte Rotstiftpolitik.“

Laut OECD übertrifft ein Land, bei dem zum Beispiel die Lesekompetenz ein Prozent über dem internationalen Durchschnitt liegt, andere Länder bei der Arbeitsproduktivität um 2,5 Prozent und beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf um 1,5 Prozent. In der PISA-Studie landete Deutschland bei der Lesekompetenz der 15-Jährigen unter dem Durchschnitt.
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