"FSC-Zertifizierer/Auditoren, die einen entsprechenden FSC-Forstbetrieb prüfen, können die Anfor-derungen an ein Qualitätsmanagement beim Lohnunternehmereinsatz gemäß 5.3.2 Deutscher FSC-Standard als erfüllt betrachten, sofern DFSZ-zertifizierte Unternehmer eingesetzt werden."
Damit ist für die DFSZ-zertifzierten Forstunternehmer gewährleistet, dass keine Zusatzzertifizierung erfolgen muss, nachdem das DFSZ in seinem zehnjährigen Bestehen bereits konform zu den PEFC-Anforderungen war. Schon zum 01.08.2012 wurde der DFSZ-Standard incl. aller mitgeltender Unterlagen weiterentwickelt und zwei wesentliche FSC-Forderungen eingearbeitet: Zum einen wurden in der Systembeschreibung jährliche Audits vor Ort vorgegeben, zum andern die tarifliche Entlohnung von Mitarbeitern in Forstunternehmen aufgenommen. In einem nun vom VdAW freigegebenen und im Internet veröffentlichten Zusatzdokument werden weitere FSC-Anforderungen, die sich von den bereits geltenden PEFC-Anforderungen unterscheiden, ergänzt.
Hier wird von FSC Deutschland Wert darauf gelegt, dass beim Feinerschließungsnetz möglichst 40 m an-gestrebt werden. Eine Befahrung außerhalb der Rückgasse ist untersagt, auch bei Pein-Plant und Mulchen. Einige der FSC-Vorgaben richten sich in erster Linie an die Waldbesitzer.
Weitere Informationen zur Akzeptanz von DFSZ und FSC werden nun den Forstbetrieben aller Bundeslän-der sowie den von FSC beauftragten Zertifizierungsstellen mitgeteilt. Betroffen sind vor allem Forstunter-nehmer, die in öffentlichen Wäldern in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein-land-Pfalz und Schleswig-Holstein arbeiten.