„Mit der im Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehenen verdachtsunabhängigen Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten werden alle Bürger, die moderne Telekommunikationsmittel nutzen, unter Generalverdacht gestellt“, wertet Grützner. „Ob dieses Vorhaben verhältnismäßig ist und der Prüfung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten standhält, muss der Gesetzgeber noch einmal intensiv prüfen.“ Ebenso schwer wiegt nach Ansicht des Verbandes die bislang fehlende beziehungsweise unzureichende Entschädigung der Telekommunikationsanbieter.
„Es fällt nicht schwer, sich auszumalen, welche enormen Investitionen die Unternehmen tätigen müssen, um alle Verbindungsdaten von 82 Millionen Bundesbürgern für jeweils sechs Monate zu speichern, auf Anfragen der Strafverfolgungsbehörden herauszufiltern und zu übermitteln“, führt der VATM-Geschäftsführer aus. „Die Branche geht davon aus, dass die TK-Unternehmen allein für Investitionen, etwa in neue Speichersysteme, zwischen 50 und 75 Millionen Euro in die Hand nehmen müssen. Hinzu kommen die laufenden Betriebskosten, die sich jährlich ebenfalls auf Beträge im zweistelligen Millionenbereich summieren werden.“
Das Fehlen einer angemessenen Entschädigungsregelung mag der VATM nicht hinnehmen. „Kein Innenminister käme auf die Idee, von Fahrzeugherstellern kostenlose Polizei-PKW zu fordern und diese regelmäßig ohne Entgelte betanken und warten zu lassen“, so Grützner. „Von den Telekommunikationsunternehmen wird aber genau das erwartet. Die Anbieter tun alles, um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Die ihnen dabei entstehenden Kosten müssen aber ersetzt werden.“ Der Verband hält es daher für verfassungsrechtlich unverzichtbar, eine Entschädigungsregelung zu beschließen, die zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung rechtliche Gültigkeit erlangt.
Auch die bislang nicht vorgesehenen Übergangsfristen stehen beim VATM in der Kritik. „Wenn das Gesetz in diesem Herbst verabschiedet wird und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, bleiben den Unternehmen gerade mal gut zwei Monate, um die technisch teils sehr komplexen Vorgaben umzusetzen. „Realistisch wären hier Übergangsfristen bis mindestens 2009, damit die geforderten Verschärfungen nicht auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden“, erläutert Grützner.
In der EU-Richtlinie bereits vorgesehene längere Umsetzungsfristen für Internetdaten sollten unbedingt ausgeschöpft werden, um keine neuen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen entstehen zu lassen.
„Zudem tritt der VATM allen Forderungen entschieden entgegen, sensible Daten nicht nur zur Abwehr von schweren Straftaten und Terrorangriffen herauszugeben, sondern auch zur Ahndung leichter Straftaten bis hin zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche wie zum Beispiel im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Musik-Downloads“, so der Verbands-Geschäftsführer abschließend.