Dass der VDS die Verlängerung der Koexistenzphase für EN 14081 überhaupt beantragt habe, sei nicht auf die verbleibende kurze Frist zur Zertifizierung zurückzuführen, so v. Pogrell. "Im Gegenteil: der VDS hat von Anfang an über die anstehenden Änderungen informiert und den Unternehmen angeraten sich frühzeitig zertifizieren zu lassen." Indes seien es jedoch schätzungsweise nur rund 50 % der Sägewerke, bei denen bis zum Jahresende die notwendigen Maßnahmen zur Zertifizierung angelaufen oder bereits abgeschlossen sein werden. Diese würden jedoch ca. 95 % des Bauholzaufkommens repräsentieren.
"Ausschlaggebend", so v. Pogrell weiter, "war vielmehr die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht abzusehen gewesen sei, wann CE-gekennzeichnetes Bauholz in deutschen Bauwerken überhaupt verwendet werden dürfte. Es hätte also die Situation eintreten können, dass lediglich CE-gekennzeichnetes Bauholz in den Verkehr gebracht, dieses aber in Deutschland mangels Regelung bei der Verwendung nicht hätte verbaut werden dürfen", begründete v. Pogrell das Vorgehen des VDS. Anders, sagt er, habe die Situation nicht verhindert werden können, und beruft sich dabei auf den Normenkoordinator des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR), Herrn Norbert Buddendick, der den Antrag des VDS beim zuständigen Ministerium eingebracht hatte.