Kritik gebe es laut Hasso v. Pogrell, Hauptgeschäftsführer des VDS, jedoch in wichtigen Detailaspekten. So mache es beispielweise keinen Sinn, auf der einen Seite den Anwendungsbereich des Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus auf Altanlagen zu erweitern, diesen gleichzeitig aber auf solche, deren Umrüstung auf Wärmenutzung erst nach Inkrafttreten der Neufassung des EEG erfolgt, zu beschränken. „Denkbar ist aus unserer Sicht bestenfalls, dass für Altanlagen, die vor Inkrafttreten der Novelle der EEG auf Wärmenutzung umgerüstet haben, einzuhaltende Mindeststandards und umweltschutzbedingte Auflagen gelten müssen. Es kann nicht sein, dass solche Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden, obwohl sie den geforderten Standards entsprechen“, so v. Pogrell.
Eine weitere Forderung des VDS besteht in der längst fälligen Aufhebung der Diskriminierung von Sägenebenprodukten gegenüber Waldrestholz. „Diese Forderung hatten wir bereits anlässlich der vergangenen Novellierung des EEG Anfang 2004 gestellt. Leider konnten wir uns trotz guter Argumente nicht durchsetzen“, bedauerte v. Pogrell. Die jüngst in Kraft getretene Richtlinienänderung zum Marktanreizprogramm, die eine Erhöhung der Zuschüsse für Holzpelletsanlagen, Scheidholzvergaserkessel und Hackschnitzelanlagen um jeweils 50 % vorsieht, verdeutliche die Widersprüchlichkeit der Fördermaßnahmen. „Es ist schlicht absurd, dass Sägenebenprodukte, die in Heizkraftwerken von Sägewerken genutzt werden, keinen NawaRo-Zuschlag erhalten sollen, die Verwendung des gleichen Materials aber beispielsweise in Holzpelletsanlagen umfangreiche Förderungszuschüsse erfährt“, so v. Pogrell resümierend.
In dem Positionspapier, das sowohl dem BMU als auch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) zugeleitet wurde, hat der VDS zudem auf das erhebliche Potenzial von ungenutztem Waldrestholz hingewiesen, sowie den Anbau schnell wachsender Hölzer gefordert, deren energetische Nutzung ebenfalls dem NawaRo-Bonus unterliegen müsse.