"Wir stehen zu den Zielen der Vergütungsreform und wirken konstruk-tiv an ihrer Umsetzung mit", betonte Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), in Königswinter. "Die Ärzte können jedoch nicht erwarten, dass die Krankenkassen eine Reform unterstützen, die einen finanziellen Mehrbedarf von ca. 18 Milliarden Euro auslösen könnte."
Wer die Verhandlungen mit finanziellen Forderungen in diesem Ausmaß belastet, gefährdet die zügige Umsetzung des Reformprozesses und lädt das Bundesgesundheitsministerium zu einer Ersatzvornahme geradezu ein. Auslöser wäre dann aber nicht ein Versagen der Selbstverwaltung, sondern der einseitige Versuch, maßlose Interessenpolitik zu betreiben.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist eine Reform der ärztli-chen Vergütung auf den Weg gebracht worden, die für die Ärzte u. a. feste Preise, die teilweise Aufhebung der Budgetierung und eine ge-rechtere Honorarverteilung bewirken soll. Damit die Reform wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen bereits im September Beschlüsse gefasst werden.