Begründet wird dieser zusätzliche Nachweis in den Anlagen der Bauregelliste damit, dass die harmonisierte Produktnorm außer bei Dachflächenfenstern keine Festlegungen für das Brandverhalten der Fenster und Außentüren enthält. Bis zu einer Ergänzung der Produktnorm um eine harmonisierte Bestimmung muss das Brandverhalten von Fenstern und Außentüren nach der Bauregelliste festgelegt werden.
Während der laufenden Koexistenzperiode bis zum 1. Februar 2009 gibt es nun also zwei verschiedene Ü-Zeichen für Fenster und Außentüren. Für Produkte mit Nachweisen auf Basis der nationalen Regelungen bleiben die bisherigen Ü-Zeichen bestehen. Für Produkte mit dem CE-Zeichen ist ein ergänzendes Ü-Zeichen mit der Angabe "Die Bestandteile sind normalentflammbar" nötig. "Damit stellt die Bauaufsicht aber keine unterschiedlichen Anforderungen an Fenster und Außentüren mit alten oder neuen Nachweisen", erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. "Auch wenn es nicht extra im alten Ü-Zeichen anzugeben ist, umfasst auch dieses Zeichen die Erklärung, dass Fenster oder Türen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen."
Bei CE-gekennzeichneten Produkten rät Lutz Lawer, Vorsitzender des Bundesfachbeirates Fenster und Fassade im Bundesverband Holz und Kunststoff: "Um sich abzusichern, sollten sich Hersteller die Normalentflammbarkeit der Zulieferteile bestätigen lassen - soweit diese im geschlossenen Zustand des Fensters beziehungsweise der Tür zugänglich sind."
Eine ähnliche Situation wie bei Fenstern und Außentüren zeigte sich bereits für Glas, wo es neben dem CE-Zeichen auch ergänzende Ü-Zeichen gibt. Die Bauregelliste trägt dem auch durch einen Verweis auf die Bauordnungen Rechnung. So muss bei Fenstern und Außentüren immer darauf geachtet werden, dass nur Glas eingesetzt werden darf, das mit CE- und Ü-Zeichen versehen ist.