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Neues Wohneigentumsgesetz erleichtert Fensteraustausch

(lifePR) (Frankfurt / Main, )
Am1. Juli 2007 tritt das neue Wohneigentumsgesetz in Kraft. Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) weist darauf hin, dass Eigentümergemeinschaften künftig nötige Modernisierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern wesentlich leichter durchsetzen können. „Ein einzelner Blockierer kann in Zukunft nicht mehr verhindern, dass zum Beispiel die Hausfassade saniert wird, um Energie zu sparen“, erklärt VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn. War nämlich bisher für jede bauliche Veränderung ein einstimmiger Beschluss erforderlich, so reicht in Zukunft eine Dreiviertelmehrheit der Eigentümergemeinschaft für eine Modernisierung.

In der Regel zahlen sich Maßnahmen wie ein Austausch der Fenster für alle Eigentümer und Mieter eines Hauses aus, denn die Ersparnis an Heizenergie ist erheblich. Die neue Regelung ist nach Auffassung des VFF zugleich ein Schritt in Richtung Klimaschutz, denn rund 80 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1978 gebaut – also in einer Zeit, als es noch keine Wärmeschutzverordnung gab. Eine Modernisierung dieser veralteten „Energieschleudern“ wurde bislang vielerorts verhindert, weil die benötigte Einstimmigkeit in den Eigentümerversammlungen nicht zu Stande kam. „Mit dem Rückenwind des neuen Gesetzes sollten Eigentümergemeinschaften, die sanieren möchten, jetzt eine neue Initiative starten“, rät Tschorn.
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