VDIK-Präsident Volker Lange: „Die Vorschläge zur Gestaltung eines Klimapasses müssen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sein. Hypothetische Berechnungsmodelle oder gar die Bezugnahme auf bisher gar nicht festgelegte Grenzwerte sind Fehl am Platze und verwirren zudem die Verbraucher. Die Darstellung der Kfz-Steuer auf dem Klimapass ist erst dann sinnvoll, wenn die Umstellung auf den CO2-Bezug rechtskräftig ist.“
Die Hochrechnung von Kosten über theoretische Fahrzeug-Laufleistungen und Kraftstoffkosten im Rahmen des Klimapasses sind reine Hypothese und werden daher vom VDIK abgelehnt.