Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 960896

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. Kreillerstr. 24 81673 München, Deutschland http://www.vpka-bayern.de
Ansprechpartner:in Frau Nicole Frenzel 08319607290

Aussetzung der aufschiebenden Wirkung

VPKA fordert besseren Schutz für Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtungen bei Klagen gegen Schiedsstellenentscheidungen

(lifePR) (München, )
Bei erfolglosen Vergütungsverhandlungen zwischen Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung und Krankenkassen kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Kommt es dann aber zu einer Klage gegen deren Schiedsspruch, hat dies gravierende finanzielle Nachteile für die Einrichtungen zur Folge. Denn für die Dauer der Klage gilt eine aufschiebende Wirkung für die Schiedsstellenentscheidung. Der VPKA schließt sich der Forderung des BDPK an den Gesetzgeber an, diese gesetzliche Regelung zu ändern.

„Wenn Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung bei den Vergütungsverhandlungen keine Einigung erzielen, können sie die zuständigen Landesschiedsstelle anrufen. Das Gremium überprüft dann die Gegebenheiten und setzt seinerseits eine Vergütung fest“, erklärt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA. „Sollte eine der Vertragsparteien gegen diesen Schiedsspruch Klage beim Sozialgericht einreichen, wird die Vollziehung des Schiedsspruches bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.“ Derartige Verfahren dauerten nicht selten Jahre, so Dr. Stenger weiter. „Für die betroffene Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung heißt das, dass sie im Lauf dieser Zeit keinerlei Vergütungssatzerhöhung erhält. Diese einseitige Belastung ist aus Sicht des VPKA ein unhaltbarer Zustand. „Viele dieser für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung immens wichtigen Einrichtungen kämpfen aufgrund der Kostenexplosion, der Rekordinflation und bestehender Liquiditätsprobleme ohnehin ums Überleben. Eine solche Klage könnte sie endgültig in die Insolvenz treiben. Das darf nicht sein.“

Der VPKA schließt sich darum der Forderung seines Dachverbandes BDPK an, die Aussetzung der aufschiebenden Wirkung gesetzlich zu verankern. Überdies solle bei einer Klage gegen den Schiedsspruch das Landessozialgericht in erster Instanz zuständig sein, um das Verfahren vor den Sozialgerichten abzukürzen.

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.