„Die existenzbedrohende Situation, vor allem für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, aber auch für Akutkrankenhäuser, scheint noch nicht überall in der Politik bekannt zu sein“, sagt Michael Strobach, Geschäftsführer beim VPKA Bayern. Dabei würden viele Kliniken angesichts der Explosion der Energie- und Sachkosten - laut Einschätzungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewegen sich die Preissteigerungen im Bereich der Medizinprodukte aktuell zwischen 3 und 15 Prozent - bei gleichzeitig dauerhaften massiven Einnahmeneinbußen auf die Insolvenz zusteuern. „Die seit Monaten extrem hohe Inflationsrate bringt das Fass nun zum Überlaufen“, so Strobachs Befürchtung.
Laut jüngsten Berechnungen der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) haben die Inflation und die Energiekostensteigerungen im Jahr 2022 eine Lücke von 530 Millionen Euro ins Budget der Krankenhäuser gerissen. Wenn nicht sofort gegengesteuert werde, könnte diese bei den Betriebskosten für 2023 sogar auf bis zu eine Milliarde Euro ansteigen, so die erschreckende Prognose. Der aktuelle Krankenhaus Rating-Report des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) unterstreicht die düsteren Voraussagen. Gerade vor diesem Hintergrund sei es unverständlich und enttäuschend, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihre Ankündigung, ab 01. Juli 2022 Reha- und Vorsorgeeinrichtungen einen Zuschlag für einen Inflationsausgleich zu zahlen, kurzfristig zurückgezogen habe, moniert Strobach.
„Die Kliniken können gemäß der bestehenden Finanzierungssystematik ihre Mehrkosten nicht an die Kostenträger oder Patienten weitergeben. Eine Refinanzierung ist somit kaum oder nur in Teilen möglich“, erläutert der Experte. „Wenn die Politik nicht reagiert, steuern immer mehr Einrichtungen auf das finanzielle Aus zu - mit gravierenden langfristigen Folgen für die Bevölkerung“ warnt er.
Der VPKA Bayern fordert darum, die weggefallenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen bis mindestens Ende 2022 zu verlängern. Als weitere Sofortmaßnahme müsse unverzüglich ein Inflationsausgleich für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen aber selbstverständlich auch für die Akut-Krankenhäuser gesetzlich festgelegt werden. Mit dieser Haltung schließt sich der Verband, der die Interessen von 170 privat getragenen Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in Bayern vertritt, den Vorschlägen der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) sowie weiterer Leistungserbringerverbände an.
Ein kleiner Lichtblick sei der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese forderte die Bundesregierung am 21. Juni 2022 auf, einen unterjährigen Rechnungszuschlag mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 in Höhe von 4,54 Prozent im Krankenhausentgeltgesetz sowie in Höhe von 2,27 Prozent in der Bundespflegesatzverordnung gesetzlich zu implementieren, um die kurzfristig nicht refinanzierten Kostensteigerungen für das Jahr 2022 abzufedern. Für 2023 sei eine entsprechende Basisberichtigung bei den Landesbasisfallwerten bzw. den Krankenhausbudgets vorzusehen, um diese dringend benötigten Finanzmittel dauerhaft den Krankenhäusern zukommen zu lassen.
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