Im nichtöffentlichen Teil der Veranstaltung stellte der Vorstandsvorsitzende des VPKA Bayern, Markus Stark, den Geschäftsbericht des Vorstandes sowie den Haushaltsplan 2024 vor. Bei der anstehenden Nachwahl wurde Alexander Zugsbradl, Vorstand der HESCURO KLINIK Bad Kissingen, einstimmig neu in den Vorstand berufen.
Den öffentlichen Teil der Jahresmitgliederversammlung leitete Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach mit einem Vortrag zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen ein. Im Zentrum stand dabei die Krankenhausreform. Über deren geplante Ausgestaltung herrscht seitens der Klinikträger große Unzufriedenheit. Es gebe Zeichen, dass das KHVVG in den Vermittlungsausschuss komme, sagte Gerlach und betonte: „Dann hätten wir die Möglichkeit, gemeinsam vor allem bei den Leistungsgruppen, den dringend benötigten Ausnahmemöglichkeiten zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und der Vorhaltevergütung nachzujustieren. Dies ist aus verschiedenen Gründen dringend geboten. Ich bin der Überzeugung: Wenn man eine Reform machen möchte, muss man den betroffenen Akteuren eine Chance geben, sich einzubringen. Vielen dieser Akteure gibt man diese Chance jedoch aktuell nicht.“
Gerlach ergänzte: „Ein Schema F, das man über ganz Deutschland ausbreitet, wird nicht funktionieren. Man muss die tatsächlichen Gegebenheiten regional und vor Ort anschauen und berücksichtigen. Der derzeitige Entwurf trägt der äußerst vielfältigen Versorgungsrealität bei weitem nicht ausreichend Rechnung.“ Ihr zentraler Appell Richtung Berlin stieß bei den Anwesenden auf große Zustimmung: „Die Länder und Klinikträger brauchen unbedingt mehr Beinfreiheit!“ Ebenfalls dringend nötig sei die Schaffung einer Brückenlösung, die in der Übergangsphase bis zum tatsächlichen Greifen der Reform wirke, so Judith Gerlach weiter. Nur so könne ein kalter Strukturwandel vermieden werden. Die Ministerin fügte hinzu: „Die Kliniken sind jetzt in finanziellen Nöten, aber die vorgesehenen Umstrukturierungen dauern zu lange. Das werden viele Krankenhäuser nicht überstehen. Bayern hilft bei den Investitionskosten, dies löst aber nicht die großen Probleme bei den Betriebskosten, für die der Bund verantwortlich ist.“
Sie erklärte das weitere Vorgehen: „Wir müssen die neuen Planungen bis spätestens Oktober 2026 melden. Das wird ein sehr aufwändiger Prozess, bei dem wir intensive Gespräche mit den Trägern führen werden. Die Strukturreform wird nicht einfach, sie ist aber leider nötig. Bayern unterstützt die Kliniken im Freistaat bei diesem Prozess: Wir bieten den von der Reform besonders betroffenen kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum die Möglichkeit, auf unsere Kosten Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Krankenhaussituation in der Region erstellen zu lassen Daraus sollen konkrete Vorschläge erarbeitet werden, wie die künftige Gesundheitsversorgung konkret aussehen könnte.“
Ein großes Manko sah die Ministerin bei der Kommunikationsstrategie zur Krankenhausreform. Gerlach unterstrich: „Eine große Umstrukturierung wie diese braucht die Akzeptanz der Bevölkerung. Momentan haben die Menschen aber in erster Linie Angst, dass alles schlechter wird und dass ihre Krankenhäuser verschwinden. Das ist verständlich, denn es wird deutliche Änderungen an den bisherigen Strukturen geben. Ganz wichtig ist aber, dass die Menschen wissen: Die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung bleibt.“
Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK, erläuterte in seinem anschließenden Vortrag die Problematiken der Rahmenempfehlungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes, zu denen die Schiedsstelle wohl angerufen werden wird. Er bescheinigte den Verfassern ein „hohes Maß an Willkür und behördlicher Ignoranz“. Entscheidungen würden von Personen getroffen, die „die praktischen Folgen für die Reha-Einrichtungen nicht ausreichend miteinbeziehen“. Als Hauptkritikpunkte nannte er die Personalvorgaben sowie den massiven bürokratischen Mehraufwand bei gleichzeitig geringem Innovationspotenzial für die Reha. Auch bei den am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Verbindlichen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeige sich eine „zentralistische Regelungswut“, so Bublitz. Er kritisierte, Grundsatzfragen seien ungeklärt und das Vorgehen intransparent, realitätsfern und zum Teil kontraproduktiv. Die DRV bevorzuge durch die 2:2 Regelung bei der Einrichtungsauswahl ohne Wunsch- und Wahlrecht ihre trägereigenen Einrichtungen bei der Belegung, was zu Wettbewerbsnachteilen führe und eine diskriminierungsfreie Beschaffung von Reha-Leistungen verhindere. Bislang gibt es bereits 23 Gerichtsverfahren gegen die DRV-Bund von 70 Reha-Einrichtungen. Zudem haben der BDPK und 59 Einrichtungen eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Beim abschließenden Werkstattgespräch, das die VPKA-Vorstandsmitglieder Stephan Scharl und Dr. Joachim Ramming moderierten, nutzen die Anwesenden die Möglichkeit, über diese und weitere Themen zu diskutieren. Scharl und Ramming appellierten: „Der VPKA als Verband unterstützt Sie nach Kräften bei Ihrer Arbeit. Bitte machen Sie zudem auch selbst die Politik, die weiteren Akteure und die Öffentlichkeit in Ihrer jeweiligen Region immer wieder auf die Probleme aufmerksam.“