Der VPKA bemängelt, dass wichtige Anliegen und Anregungen der Kliniken und der Länder in dem Gesetz unberücksichtigt blieben. „Der Bund hat durch die Einführung eines in wichtigen Punkten unausgegorenen Gesetzes leider eine große Chance auf echte Verbesserungen vertan. Die Reform bleibt dadurch weiter hinter ihren Möglichkeiten zurück“, so Strobach. „Es wurde versäumt, die dringend benötigte kostendeckende Betriebs- und Investitionskostenfinanzierung auf den Weg zu bringen – das Problem der Unterfinanzierung der Kliniken bleibt somit weiterhin bestehen. Wir halten außerdem die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung für nicht sinnhaft. Gleiches gilt für die zum Teil realitätsfernen Strukturvorgaben für die Zuerkennung der Leistungsgruppen. Sinnvolle Anreize zum Ausbau der ambulanten Versorgung in Krankenhäusern fehlen hingegen weiterhin. Überdies müssen die Kliniken mit einer Zunahme an Bürokratie rechnen“, nennt er einige der strittigen Punkte. „Dies alles in Summe wird vielen etablierten Kliniken und Fachkliniken das Genick brechen. Der dadurch bedingte Wegfall von immens wichtigen Behandlungsangeboten wird gerade in einem Flächenland wie Bayern zu einer spürbaren Verschlechterung der Versorgung führen. Und die Länder können nichts dagegen tun, weil ihnen die Möglichkeit genommen wurde, die Versorgung in ländlichen Regionen und bei den Fachkrankenhäusern sicherzustellen.“
Der VPKA hofft nun auf die kommende neue Bundesregierung. „Wir hoffen, dass diese die Problematik und die damit einhergehende Verantwortung erkennt und die Reform schnellstmöglich nachbessert.“