Im Krisenfall kann man die Wehrpflicht nicht einfach wieder „anknipsen“. Es würde Jahre dauern, die mit der Wehrpflicht zusammenhängenden Fähigkeiten wieder zu aktivieren, abgesehen davon, dass ein solcher Versuch im Krisenfall als spannungsverschärfend angesehen würde.
Der Reservistenverband argumentiert mit 12 Gründen für die Wehrpflicht:
1. Die Wehrpflicht dient dem Schutz unseres Staates und der Verteidigung des Rechts und der Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger.
2. Die Wehrpflichtarmee ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Durch sie bleiben die Streitkräfte ihr integraler Bestandteil.
3. Die Wehrpflicht macht deutlich, dass unsere Demokratie nicht nur Rechte garantiert, sondern auch Pflichten zum Schutz dieser Rechte verlangt.
4. Die Wehrpflicht trägt zur politischen Bewusstseinsbildung bei und fördert das Verantwortungsgefühl für den demokratischen Rechtsstaat und seine Gesellschaft.
5. Die Wehrpflicht sichert die Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit unserer Streitkräfte. Das ist ein wesentlicher Beitrag für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, zur Gewährleistung der Souveränität unseres Staates.
6. Die Einberufung Wehrpflichtiger verstärkt das öffentliche Interesse an den Streitkräften und lässt einen kritischen und belebenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch in der Gesellschaft zu.
7. Aus den Reihen der Wehrpflichtigen rekrutiert sich ein Großteil des qualifizierten Nachwuchses der Bundeswehr.
8. Die Wehrpflicht und Professionalität sind keine Gegensätze. Vielfältige Erfahrungen aus den Einsätzen zeigen, dass bestimmte Aufgaben nur von wehrpflichtigen Reservisten geleistet werden können.
9. Die Wehrpflicht ist die intelligentere und kostengünstigere Lösung. Ihre besondere Qualität ergibt sich aus der Nutzung der zivilberuflichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Wehrpflichtigen und Reservisten.
10. Die Wehrpflicht prägt Selbstverständnis, Führungsstil und Tradition der Bundeswehr. Seit 1957 hat sie sich bewährt.
11. Die neuen Aufgaben im veränderten Einsatzspektrum der Bundeswehr sowie ihre Transformation stehen nicht im Widerspruch zur Wehrpflicht.
12. Negative Erfahrungen von Bündnispartnern, die sich von der Wehrpflicht verabschiedet haben, begründen den Erhalt der Wehrpflicht in Deutschland.