Tipps für den Kauf und Umgang mit Fingerfarben
Eltern sollten bereits beim Kauf sorgfältig recherchieren, ob die Farben unbedenklich und altersgerecht sind. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte mit bestimmten Angaben zu versehen, um Verbraucher:innen hinreichend zu informieren. Auf der Produktverpackung sollten der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers angegeben sein. Außerdem müssen Spielwaren in der EU die CE-Kennzeichnung, Warn- und Sicherheitshinweise sowie die empfohlene Altersklasse aufführen. Hinweise auf Produktfälschungen reichen von Rechtschreibfehlern auf der Verpackung bis hin zu falsch geschriebenen Markennamen, mehreren Strichcodes oder nicht korrekten Altersstufen, zum Beispiel der Angabe 0-5 statt 0-3 Jahre. Dann ist unbedingt Vorsicht geboten. „Verlässliche Orientierung beim Kauf bietet Eltern das GS-Zeichen, das für geprüfte Sicherheit steht“, sagt Pflumm. „Farben mit dem GS-Zeichen wurden durch Prüforganisationen wie den TÜV unter anderem auf Schadstoffe, Schwermetalle und Chemikalien untersucht.“
Auch beim Umgang mit Fingerfarben können Eltern ihre Kinder vor bedenklichen Inhaltsstoffen schützen.Kinder sollten nicht unbeobachtet mit Fingerfarben spielen und Eltern sollten darauf achten, dass wenn überhaupt nur geringe Mengen in den Mund gelangen. Vielen Fingerfarben sind auch Bitterstoffe zugemischt, die verhindern sollen, dass sie in hohen Mengen verzehrt werden. Um längeren und großflächigen Hautkontakt mit Fingerfarben zu vermeiden, sollten Kinder Fingerfarben nicht unbekleidet nutzen. Wenn das Farbspiel vorbei ist, sollten die Farben gründlich abgewaschen werden, bis die Kinderhaut wieder sauber ist. Außerdem sollten Eltern angebrochene Farben nicht über längere Zeit aufbewahren. Farben, die länger im Regal standen, können Schimmelsporen oder schädliche Keime enthalten. Allerdings ist beim Kauf von besonders haltbaren Farben ebenfalls Vorsicht geboten, denn einige Konservierungsmittel enthalten allergieauslösende und krebsverdächtige Stoffe.
Derzeitige Produktregulierung und Marktüberwachung nicht effektiv
Beim Thema Spielzeugsicherheit setzt die EU auf Herstellerselbsterklärungen. Mit der CE-Kennzeichnung erklären Hersteller oder Importeure, dass ihr Produkt alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union erfüllt. Pflumm: „Weil Spielzeuge nicht unabhängig geprüft werden müssen, können sie auch trotz CE-Kennzeichnung mit Schadstoffen belastet sein, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Gefährliche Produkte werden häufig nur zufällig entdeckt.“ Im Jahr 2020 wurden im EU-Schnellwarnsystem für mangelhafte Produkte, dem so genannten Safety Gate, 2.253 gesundheitsgefährdende Produkte gemeldet – gut jedes Vierte davon war ein Spielzeug (27 Prozent). Und die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein, da nur ein Bruchteil der Fälle von den nationalen Behörden entdeckt und Safety Gate gemeldet werden. „Trotz der vielfältigen Gefahren für Kinder werden Spielzeuge nur dann von neutraler Seite auf ihre Sicherheit überprüft, wenn der Hersteller das möchte“, sagt Pflumm. Anfang März hat die EU-Kommission angekündigt, die Spielzeugrichtlinie zu überarbeiten, mit dem Ziel Kinder besser vor gefährlichen Spielzeugen zu schützen. Höhere Anforderungen an Spielzeuge sind nach Ansicht des TÜV-Verbands dringend notwendig. Darüber hinaus sollten diese durch unabhängige Stellen verbindlich überprüft werden müssen.
Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/produkte