Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 896126

TÜV-Verband e.V. Friedrichstraße 136 10117 Berlin, Deutschland https://www.tuev-verband.de
Ansprechpartner:in Herr Maurice Shahd
Logo der Firma TÜV-Verband e.V.

TÜV-Verband: Fingermalfarben können Gesundheit schädigen

Belastung durch Schwermetalle, Chemikalien oder Allergene möglich / Über die Haut oder den Mund gelangen Schadstoffe direkt in den Blutkreislauf / Unabhängige Prüfzeichen geben Eltern Orientierung beim Kauf von Spielzeugen

(lifePR) (Berlin, )
Malen mit Fingerfarben fördert die Kreativität und trainiert die Feinmotorik von Kindern. Allerdings können die Farben gesundheitsschädigende Stoffe enthalten und chemisch belastet sein, beispielsweise können die verwendeten Farbpigmente giftige Metalle wie Cadmium, Blei und Nickel enthalten. „Unabhängige Produkttests und Rückrufe über das EU-Warnsystem „Safety Gate“ zeigen, dass manche Fingerfarben gesundheitsschädliche Keime, Allergie auslösende Konservierungsstoffe und zu hohe Mengen von Schwermetallen wie Blei aufweisen“, sagt Daniel Pflumm, Referent für Produktsicherheit beim TÜV-Verband. „Für Babys und Kleinkinder ist das besonders bedenklich, denn sie haben die Farben beim Malen für längere Zeit auf der Haut und nehmen sie aus Neugierde auch mal in den Mund.“ Über den Hautkontakt können gesundheitsgefährdende Stoffe aufgenommen werden und die Giftstoffe gelangen über Zunge und Schleimhäute direkt in den Blutkreislauf. Eine verpflichtende Prüfung von Fingerfarben durch unabhängige Stellen, etwa bei deren Markteinführung, gibt es in Deutschland und der EU nicht. Pflumm: „Eltern erfahren erst dann, ob eine Farbe mit Schadstoffen belastet ist oder ein Inhaltsstoff den gesetzlichen Grenzwert überschreitet, wenn die Fingerfarben durch den Hersteller zurückgerufen werden oder schlimmstenfalls, wenn unerwünschte Wirkungen auftreten.“ Der TÜV-Verband fordert deshalb schon seit Jahren verpflichtende Drittprüfungen für Spielzeug.

Tipps für den Kauf und Umgang mit Fingerfarben

Eltern sollten bereits beim Kauf sorgfältig recherchieren, ob die Farben unbedenklich und altersgerecht sind. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte mit bestimmten Angaben zu versehen, um Verbraucher:innen hinreichend zu informieren. Auf der Produktverpackung sollten der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers angegeben sein. Außerdem müssen Spielwaren in der EU die CE-Kennzeichnung, Warn- und Sicherheitshinweise sowie die empfohlene Altersklasse aufführen. Hinweise auf Produktfälschungen reichen von Rechtschreibfehlern auf der Verpackung bis hin zu falsch geschriebenen Markennamen, mehreren Strichcodes oder nicht korrekten Altersstufen, zum Beispiel der Angabe 0-5 statt 0-3 Jahre. Dann ist unbedingt Vorsicht geboten. „Verlässliche Orientierung beim Kauf bietet Eltern das GS-Zeichen, das für geprüfte Sicherheit steht“, sagt Pflumm. „Farben mit dem GS-Zeichen wurden durch Prüforganisationen wie den TÜV unter anderem auf Schadstoffe, Schwermetalle und Chemikalien untersucht.“

Auch beim Umgang mit Fingerfarben können Eltern ihre Kinder vor bedenklichen Inhaltsstoffen schützen.Kinder sollten nicht unbeobachtet mit Fingerfarben spielen und Eltern sollten darauf achten, dass wenn überhaupt nur geringe Mengen in den Mund gelangen. Vielen Fingerfarben sind auch Bitterstoffe zugemischt, die verhindern sollen, dass sie in hohen Mengen verzehrt werden. Um längeren und großflächigen Hautkontakt mit Fingerfarben zu vermeiden, sollten Kinder Fingerfarben nicht unbekleidet nutzen. Wenn das Farbspiel vorbei ist, sollten die Farben gründlich abgewaschen werden, bis die Kinderhaut wieder sauber ist. Außerdem sollten Eltern angebrochene Farben nicht über längere Zeit aufbewahren. Farben, die länger im Regal standen, können Schimmelsporen oder schädliche Keime enthalten. Allerdings ist beim Kauf von besonders haltbaren Farben ebenfalls Vorsicht geboten, denn einige Konservierungsmittel enthalten allergieauslösende und krebsverdächtige Stoffe.

Derzeitige Produktregulierung und Marktüberwachung nicht effektiv

Beim Thema Spielzeugsicherheit setzt die EU auf Herstellerselbsterklärungen. Mit der CE-Kennzeichnung erklären Hersteller oder Importeure, dass ihr Produkt alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union erfüllt. Pflumm: „Weil Spielzeuge nicht unabhängig geprüft werden müssen, können sie auch trotz CE-Kennzeichnung mit Schadstoffen belastet sein, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Gefährliche Produkte werden häufig nur zufällig entdeckt.“ Im Jahr 2020 wurden im EU-Schnellwarnsystem für mangelhafte Produkte, dem so genannten Safety Gate, 2.253 gesundheitsgefährdende Produkte gemeldet – gut jedes Vierte davon war ein Spielzeug (27 Prozent). Und die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein, da nur ein Bruchteil der Fälle von den nationalen Behörden entdeckt und Safety Gate gemeldet werden. „Trotz der vielfältigen Gefahren für Kinder werden Spielzeuge nur dann von neutraler Seite auf ihre Sicherheit überprüft, wenn der Hersteller das möchte“, sagt Pflumm. Anfang März hat die EU-Kommission angekündigt, die Spielzeugrichtlinie zu überarbeiten, mit dem Ziel Kinder besser vor gefährlichen Spielzeugen zu schützen. Höhere Anforderungen an Spielzeuge sind nach Ansicht des TÜV-Verbands dringend notwendig. Darüber hinaus sollten diese durch unabhängige Stellen verbindlich überprüft werden müssen.

Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/produkte

TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.