„Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung bei den Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren will. Für uns gilt: Keine Experimente bei der Verkehrssicherheit! Eine Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.“
„Ein Fahrzeug darf nur dann geführt werden, wenn der Fahrer in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht. Cannabis-Konsumenten müssen daher auch zukünftig klar zwischen Konsum und Fahren trennen.“
Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/positionspapiere/cannabis-im-strassenverkehr