Vorteile für E-Autos nutzen
In Deutschland gibt es seit 2015 das Elektromobilitätsgesetz (Emog). Mit dem Gesetz will der Staat die Elektromobilität fördern. Je nach Kommune gibt es unterschiedliche Vorteile beim Parken und Fahren. Neben kostenlosen Parkplätzen speziell für E-Autos können häufig auch Parkplätze genutzt werden, an denen sonst ein Parkticket gekauft werden müsste. Hier können sich E-Auto Fahrer:innen vorher per App anmelden und den kostenlosen Parkplatz reservieren. „Dauer und digitale Möglichkeiten variieren je nach Gemeinde. Während Städte wie Stuttgart E-Autos kostenlos und ohne Beschränkung parken lassen, darf in Berlin nur während des Ladevorgangs kostenlos geparkt werden“, sagt Schneider. Das Emog bringt auch Vorteile für E-Auto Fahrer:innen im Straßenverkehr. Manche Städte erlauben E-Autos beispielsweise die Nutzung von Busspuren. Dadurch können die Fahrer:innen an städtischen Staus vorbeifahren und Zeit sparen.
Clever aufladen
Im Gegensatz zum klassischen Tanken ist bei Ladesäulen für E-Autos das Bezahlen mit Bargeld nur selten möglich und auch Kreditkarten- oder EC-Kartenzahlungen werden erst ab 2023 verpflichtend eingeführt. Spontanes Laden ohne Ladekarte oder einen festen Vertrag ist deshalb häufig sehr teuer oder in manchen Fällen gar nicht erst möglich. Die vorhandenen Karten und Verträge gibt es mit oder ohne eine monatliche Grundgebühr. Entscheiden sich die Besitzer:innen von E-Autos für einen Vertrag mit monatlicher Grundgebühr, ist der Strom bei den Vertragspartnern günstiger. Die Kilowattstunde ist dann nicht viel teurer als die aus der hauseigenen Steckdose. „Ladekarten und andere Verträge lohnen sich vor allem für Leute, die häufig spontan laden oder über keine private Lademöglichkeit verfügen. Sie können durch die monatliche Pauschale pro Kilowattstunde sparen“, sagt Schneider.
Viele Supermärkte, Discounter, Baumärkte oder Möbelhäuser bieten kostenlose Lademöglichkeiten für E-Autos auf ihren Kundenparkplätzen an – trotz schlechter Erfahrungen. Denn einige Nutzer:innen blockieren die Säulen dauerhaft oder beziehen den Strom unrechtmäßig, da sie nicht bei den Anbietern einkaufen. Um das zu verhindern, setzen die Anbieter vermehrt auf Anmeldungen über Apps. So soll sichergestellt werden, dass Nutzer:innen nur im Rahmen des Einkaufs laden.
Generell sollten E-Autos nicht zu lange an kostenpflichtigen Ladestationen abgestellt werden. Denn nach einer gewissen Zeit fallen Blockiergebühren an. Die erlaubte Ladedauer ist mit Schildern gekennzeichnet. Wird diese Zeit überschritten, fallen pro Minute Gebühren an, die meistens bis zu einem bestimmten Betrag gedeckelt sind. Die Zeitbegrenzungen sind unabhängig vom eigentlichen Ladevorgang. Sollte der Akku nur 60 Prozent geladen sein, die erlaubte maximale Stehdauer aber erreicht sein, muss das Fahrzeug entfernt werden. Ob Blockiergebühren anfallen und ob es eine Deckelung gibt, hängt vom Betreiber der Ladesäulen ab. „Blockiergebühren wurden vor allem wegen des Mangels an Ladesäulen eingeführt. Sie sollen dafür sorgen, dass die Stromtankstellen nicht dauerhaft blockiert werden und möglichst viele Autos laden können“, sagt Schneider.
Ladevorgänge planen
Wird der Strom nicht kostenlos bezogen, ist er in der Regel zu Hause am günstigsten. Damit er so effizient wie möglich genutzt werden kann, sollten die Ladungen gut geplant sein. Schneider: „Bei den meisten E-Fahrzeugen lässt sich das Ladevolumen regeln. 80 Prozent der Batterie reichen meistens für den alltäglichen Gebrauch aus und schonen den Akku. Viele Nutzer kennen diesen Trick, vergessen bei längeren Reisen aber, die Begrenzung aufzuheben und müssen dann mehr Geld an Ladestationen von Drittanbietern ausgeben.“ Auch kann das Auto mithilfe des günstigeren Steckdosenstroms im Sommer vor der Fahrt abkühlen oder im Winter aufwärmen. Das spart Energie, die für eine höhere Reichweite sorgt.
THG-Prämie sichern
Die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) ist ein umweltpolitisches Instrument, das dafür sorgen soll, die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren. Die THG-Quote betrifft alle Unternehmen, die fossile Treibstoffe wie Diesel oder Benzin in Umlauf bringen. Diese so genannten quotenpflichtigen Unternehmen müssen jährliche Minderungsziele erreichen. Dafür können sie entweder selbst klimafreundliche Treibstoffe in Umlauf bringen oder THG-Quoten dazu kaufen. Im Verkehrssektor müssen Mineralölunternehmen seit 2015 die THG-Quote erfüllen.
Seit dem 01.02.2022 können E-Auto-Besitzer:innen von diesem Mechanismus profitieren. Ihnen werden je nach Fahrzeugklasse ihres rein elektrischen Fahrzeugs eine gewisse Menge Ladestrom gutgeschrieben. Dieser Ladestrom bzw. die daraus entstehenden Treibhausgaseinsparungen können dann über verschiedene Dienstleister veräußert werden. E-Auto-Besitzer:innen erhalten dafür im Durchschnitt zwischen 250 und 350 Euro pro Jahr. Schneider: „Besitzer:innen von E-Autos sollten die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen und einen genauen Blick in die AGB werfen. Dabei sind vor allem der Auszahlungszeitpunkt und die Risikoverteilung wichtige Kriterien.“
Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/mobilitaet/umwelt/alternative-antriebe