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TÜV-Verband: Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung zeigt Wirkung

Erste Auswertung von fast 1 Millionen Fahrzeugen seit Einführung des neuen Messverfahrens. Ergebnisse bestätigen Notwendigkeit einer realen Emissionsmessung am Auspuff. TÜV-Verband fordert Ausweitung der Partikelmessung auf weitere Fahrzeugtypen.

(lifePR) (Berlin, )
Seit Juli 2023 wird in Deutschland bei Kraftfahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) die Partikelanzahlkonzentration gemessen (PN-Messung): Betroffen sind Fahrzeuge mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI. Eine erste Auswertung durchgeführter Abgasuntersuchungen im Zeitraum 1. August bis zum 30. Oktober 2023 hat die Wirksamkeit der neuen Messmethode gezeigt. Kraftfahrzeuge mit zu hohen Schadstoffemissionen werden sicher identifiziert. Die Auswertung berücksichtigt die Ergebnisse der PN-Messung von 950.809 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6/VI. Davon haben 32.285 im ersten Anlauf die Prüfung nicht bestanden, was einer Durchfallquote von 3,4 Prozent entspricht. „Die Ergebnisse zeigen die Wirksamkeit des Verfahrens und unterstreichen die Notwendigkeit einer regelmäßigen Modernisierung der Abgasuntersuchung an den Stand der Fahrzeugtechnik“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. „Wer bei der AU durchfällt, muss mit dem Fahrzeug umgehend in die Werkstatt, um den Mangel zu beheben.“

Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte die Messung der Partikelanzahlkonzentration zukünftig nicht nur auf Euro 6/VI-Dieselfahrzeuge beschränkt sein. „Wir empfehlen die Messung auf Kraftfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5b sowie auf Benziner mit Direkteinspritzung ab Klasse 6 auszuweiten“, sagt Goebelt. „Für Fahrzeuge ab dieser Emissionsklasse gilt bereits im Rahmen der EU-Abgastypgenehmigung ein strenger Grenzwert für die Partikelanzahl, der in der Regel nur durch den Einbau eines Partikelfilters erreichbar ist. Mit der vorhandenen Messtechnik können wir sicherstellen, dass die Filter dieser Fahrzeuge einwandfrei funktionieren.“ Fahrzeuge mit defekten oder manipulierten Filtersystemen gelten als „Groß-Verschmutzer“ (Gross Polluter), die für einen großen Teil schädlicher Emissionen im Verkehrssektor verantwortlich sind.

Abgasuntersuchung reduziert Schadstoffemissionen

Die Abgasuntersuchung (ASU) ist seit 1985 für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge verpflichtend und seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die AU dient der Überwachung der Emissionen aller Fahrzeuge in der EU und stellt sicher, dass Fahrzeuge keine übermäßigen Mengen an schädlichen Gasen wie Kohlenmonoxid (CO) beim Benziner und Rußpartikel beim Diesel ausstoßen. Feinstpartikel aus Verbrennungsmotoren bilden stabile Aerosole in der Atmosphäre, die das Sonnenlicht absorbieren und so die Atmosphäre aufheizen. Damit trägt die AU zur Einhaltung der Umweltvorschriften und zur Minimierung der Umwelt- und Klimaauswirkungen des Straßenverkehrs bei. Sollten mit einer neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie zudem die in der EU geltenden Immissionsgrenzwerte angehoben werden, kann eine modernisierte Abgasuntersuchung dazu beitragen, mögliche Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu vermeiden. „Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Fahrzeug-Abgassysteme ist eine der effizientesten Maßnahmen, Umwelt- und Klimabelastungen durch den Straßenverkehr zu reduzieren, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen“, sagt Goebelt.

PN-Messung bei Euro 6/VI-Fahrzeugen: Durchfallquote steigt mit Laufleistung

Mit der PN-Messung ab Euro 6/VI ziehen TÜV-Verband, DEKRA, KÜS, ZDK und ASA-Verband eine erste Zwischenbilanz des neuen Messverfahrens. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Durchfallquote bei der Abgasuntersuchung mit steigender Laufleistung der Fahrzeuge zunimmt“, sagt Goebelt. Bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung bis 50.000 Kilometern liegt die Durchfallquote bei 2,8 Prozent. In der Gruppe von 50.000 bis 160.000 Kilometern beträgt die Durchfallquote 3,3 Prozent und bei Fahrzeugen mit mehr als 160.000 Kilometern sind es 4,7 Prozent. Die Auswertung hat auch gezeigt, dass nur 0,72 Prozent der untersuchten Fahrzeuge aufgrund der im On-Board-Diagnose (OBD)-System gespeicherten Fehlercodes und Fehlfunktionen durchgefallen sind. Bis Ende 2017 konnte die Abgasuntersuchung allein als OBD-AU durchgeführt werden. Wurde damals beim Auslesen der OBD festgestellt, dass die Eigendiagnose abgeschlossen war, konnte auf die Endrohrmessung verzichtet werden. Goebelt: „Die Untersuchung belegt erneut den Mehrwert einer Kombination aus Endrohrmessung und Auslesen der OBD, um Defekte oder Manipulationen der Abgasreinigung sicher nachzuweisen.“

TÜV-Verband e.V.

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