„Artur J. Geisler hat den Verband – und damit auch die deutsche Pflegelandschaft– wie kaum eine andere Person geprägt“, so Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB. „Wir danken ihm für die großen Verdienste, die er für den VDAB und seine Mitgliedseinrichtungen errungen hat."
1992 gründete Geisler den VDAB-Bundesverband und den Landesverband NRW und wurde zum Bundesvorsitzenden gewählt. Er genoss großes Ansehen bei Ministerien, Kranken-und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern auf Bundes- und Landesebene. Mitte der 90er Jahre brach eine Zeit zukunftsweisender Gestaltungen an: In Abstimmung mit dem damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat Artur Geisler maßgeblich an der Entwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes und vielen damit verbundenen Details mitgewirkt.
In Nordrhein-Westfalen gestaltete er die Investitionskostenregelungen im Landespflegegesetz. Das nordrhein-westfälische Pflegesatzverfahren trägt in vielen Bereichen seine Handschrift.
Neben seiner engagierten Verbandsarbeit beriet Geisler die VDABMitglieder in wirtschaftlicher Hinsicht mit großer Umsicht und hohem Fachverstand. „Viele durften seine selbstlose Hilfe in Anspruch nehmen“, erinnert Baumann. „Manch ein Pflegeunternehmen würde ohne ihn heute nicht mehr existieren.“
Baumann: „Mit Artur Geisler verlieren wir unseren Mentor, Chef und guten Freund. Unser Bestreben ist es, gemeinsam das Werk dieser großen Persönlichkeit in seinem Sinne und in seinem Andenken fortzusetzen.“
Um Mitgliedern und Partnern des VDAB die Möglichkeit der Anteilnahme zu geben, liegt in einem gesonderten Raum der Bundesgeschäftsstelle Essen ein Kondolenzbuch aus.
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Stichwort „Kondolenz“
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