Die Koalitionäre einigten sich darauf, den Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen insbesondere die Leistungen für die Häusliche Pflege und für Demenzkranke ausgebaut werden. Die erhoffte umfassende Reform der Pflegeversicherung wurde vorerst aufgeschoben.
„Bedauerlicherweise sind die viel diskutierten, notwendigen strukturellen Änderungen in der Pflegeversicherung ausgeblieben“, resümiert Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Begrüßenswert sei zwar die Anhebung der Zuschüsse im ambulanten Bereich. Die Abkehr von den ursprünglich geplanten Kürzungen der Zuschüsse im stationären Bereich reiche jedoch nicht aus, um die notwendigen Reformprozesse anzugehen, betont Baumann. Die künftige Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung sowie die angestrebten Verbesserungen für Demenzkranke seien wiederum ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
„Der Bereich der Prävention und Reha wird künftig besser geregelt“, so Baumann. Mit finanziellen Anreizen sollen Anstrengungen stationärer Pflegeeinrichtungen gefördert werden, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation Verbesserungen im Gesundheitszustand Pflegebedürftiger zu erzielen.
Einer Verpflichtung zur Veröffentlichung der MDK-Prüfberichte steht der VDAB weiterhin kritisch gegenüber. Baumann: „Die defizitorientierte Darstellung in den Prüfberichten verschafft dem Kunden kein realitätsgetreues Bild einer Einrichtung. Transparenz wird damit nicht erreicht.“
„Mit dem Reform-Kompromiss werden wir die Probleme in der Pflege auf lange Sicht nicht in den Griff bekommen“, betont Baumann abschließend.
Trotz erfreulicher Teillösungen stehe noch ein präzises Gesamtkonzept aus, um die pflegerische Versorgung umfassend zu verbessern.