Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu vier Studierenden. Jede Hochschule darf maximal zwei Projekte einreichen. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitung der jeweiligen Hochschule eingesandt. Es werden Projekte aus den verschiedenen Bereichen der Musikpädagogik berücksichtigt: beispielsweise aus Schulmusik, EMP, Rhythmik, Musik und Bewegung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Musikvermittlung. Kriterien für die Jury sind unter anderem die Qualität sowohl des Konzepts als auch der Durchführung, das dem Projekt innewohnende Innovationspotenzial, der Modellcharakter des Konzepts sowie die Reichweite, die ihm zugeschrieben werden kann. Außerdem geht es um die Qualität der musikpädagogischen Reflexion und theoretischen Kontextualisierung des Projekts. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro wird vom VdM gestiftet.
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 10. Februar 2014 (Datum des Posteingangs bei der Hochschule für Musik Karlsruhe). Anmeldeformulare gibt es an den Musikhochschulen. Weitere Informationen erteilt die Hochschule für Musik Karlsruhe (www.hfm-karlsruhe.de).