Mit diesem jährlich im Rahmen der Rektorenkonferenz ausgeschriebenen Wettbewerb sollen auch 2015 die besten Beiträge von Studierenden deutscher Musikhochschulen aus dem Bereich der Musikpädagogik ermittelt und ausgezeichnet werden. Damit machen RKM und VdM in besonderer und eigenständiger Weise öffentlich auf die Bedeutung musikalischer Bildung und musikpädagogischer Ausbildung aufmerksam. Die RKM bekundet hiermit auch ihr Engagement für Musikpädagogik und ihre Ansprüche im Hinblick auf Exzellenz in der musikalischen Bildung.
Die öffentliche Preisverleihung findet am 4. Mai 2015 im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in Berlin statt.
Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu vier Studierenden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein und dürfen das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben. Jede Hochschule darf maximal zwei Beiträge einreichen. Bei mehr als zwei Bewerbungen führt die jeweilige Hochschule ein internes Auswahlverfahren durch. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitungen eingesandt. Sie müssen mit den Unterschriften der Hochschulleitung und der Bewerberin, des Bewerbers bzw. bei Gruppenbewerbungen des Vertreters der Arbeitsgruppe versehen sein.
Es werden Arbeiten aus den verschiedenen Bereichen der Musikpädagogik berücksichtigt, beispielsweise aus Instrumental‐ und Gesangspädagogik, Schulmusik, EMP, Rhythmik, Musik und Bewegung, Musikvermittlung.
Als Beiträge gelten:
- die eigenständige Realisierung eines musikpädagogischen Konzepts bzw. Projekts
- die Präsentation einer wissenschaftlichen musikpädagogischen Arbeit in Form eines Exposés (1. Runde) und eines Vortrages (2. Runde).
Der Hochschulwettbewerb für Musikpädagogik zeichnet hervorragende Beiträge aus, die folgende Kriterien erfüllen:
- Qualität von Konzept und Durchführung bzw. Ausarbeitung
- Qualität der musikpädagogischen Reflexion bzw. der theoretischen Kontextualisierung
- Qualität der Präsentation
- Modellcharakter
- Nachhaltigkeit (und Reichweite)
Als weiteres Kriterium kann das Innovationspotenzial gewertet werden.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben. Das Preisgeld wird durch den Verband der Musikschulen (VdM) gestiftet. Als Preisgeld stehen jährlich 5.000 Euro zur Verfügung. Die Preisträgerprojekte werden durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 13. März 2015 (Datum des Eingangsstempels) zu senden an:
Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin
Hochschulwettbewerb 2015 – Musikpädagogik
z.H. Referentin der Hochschulleitung
Frau Michaela Engelbrecht
Charlottenstraße 55
10117 Berlin