Der VdM-Bundesvorsitzende Ulrich Rademacher: „1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Musikschulen haben ebenso ein Recht auf ein zeitgemäßes, digital unterstütztes musikalisches Bildungsangebot. Die Kommunen kommen ihrer Trägerverantwortung zur Finanzierung der Musikschulen stetig in hohem Maße nach – der Bund und die Länder stehen jetzt in der Verantwortung zur wirksamen Unterstützung der digitalen Entwicklung von Musikschulen durch Finanzierung der dazu notwendigen Investitionen.“
Von den Bundesländern fordert die VdM ebenfalls, die Musikschularbeit so zu fördern, „dass die finanzielle Verantwortung zwischen Land, Kommune und Eltern fair in Form einer von VdM, Kommunen und Eltern angestrebten Drittelfinanzierung aufgeteilt ist. Zusätzlich brauchen die Musikschulen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zusätzlich einen Strukturfonds für die Jahre 2021 bis mindestens 2023. Die Musikschulen können jeden Euro in Bildungschancen umwandeln.“, so der VdM-Bundesvorsitzende.
Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung – Fachkräftemangel entgegentreten
In dem ebenfalls von der Trägerkonferenz des VdM verabschiedeten Positionspapier „Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung - Fachkräftemangel entgegentreten!“ hält der VdM fest: „Zur Qualitätsentwicklung von Musikschule gehört untrennbar die Investition in Personalentwicklung und Qualifizierung. Um das Berufsbild der Musikschullehrkraft so attraktiv zu halten, dass dem erkennbaren und spürbaren Nachwuchsmangel entgegengewirkt werden kann, ist eine angemessene Vergütung erforderlich, die der Qualifikation der Lehrkräfte und der komplexen Aufgabenstellung ihres Berufsfeldes entspricht.“ Dazu gehöre die Erhöhung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Musikschullehrkräfte und einer zeitgemäßen attraktiven tarifliche Eingruppierung.
In Podiumdiskussionen, Vorträgen und Arbeitsgruppen diskutierten zwei Tage über 200 Teilnehmer gemeinsam mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände die Digitalisierung der Musikschulen im Hinblick auf Bildungsmanagement und Transformationsprozesse. Themen dabei waren gelungene und rechtssichere Digitalisierungsmöglichkeiten im Bereich der Kommunikation und im Unterrichtskontext, die weitere Etablierung und Sicherung von Kooperationsmöglichkeiten mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie die inklusive Arbeit mit Menschen mit Behinderung gerade in Zeiten von Corona.
Wahl des Bundesvorstandes des VdM
Bei der Wahl des Bundesvorstandes wurden Prof. Ulrich Rademacher (Münster) als Bundesvorsitzender und Friedrich-Koh Dolge (Stuttgart) als stellvertretender Bundesvorsitzender des VdM in ihren Ämter bestätigt. Als weitere Vorstandsmitglieder ebenfalls wiedergewählt wurden Dr. Klaus-Dieter Anders (Borna), Volker Gerland (Dortmund) Sigrid Neugebauer-Schettler (Osnabrück) und Friedrun Vollmer (Münster) sowie neu hinzugewählt Ellen Valerius (Sigmaringen). Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, wurde als Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände im Bundesvorstand bestätigt.
Die Hauptarbeitstagung mit Trägerkonferenz/Bundesversammlung wurde vom VdM in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz und der Musikschule der Stadt Koblenz veranstaltet. Sie wurde gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Stadt Koblenz und das Land Rheinland-Pfalz über den Landesverband der Musikschulen Rheinland-Pfalz.
Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der rund 930 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen an bundesweit 4.000 Standorten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von mehr als 39.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.
Weitere Informationen unter www.musikschulen.de.
Das Koblenzer Erklärung und das Positionspapier zu „Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung“ sind veröffentlicht unter www.musikschulen.de.