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Vielfalt und Heterogenität als Chance und Bereicherung für die öffentlichen Musikschulen

Verband deutscher Musikschulen verabschiedet Grundsatzprogramm

(lifePR) (Bonn, )
„Musikalische Bildung in Deutschland. Ermöglichen – Gewährleisten - Sichern“ heißt das Grundsatzprogramm, das der Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf seiner Hauptarbeitstagung am 22./23. April 2016 in Oldenburg verabschiedet hat. Darin bekennen sich die öffentlichen Musikschulen im VdM zum Recht auf qualifizierte Teilhabe aller Menschen an musikalisch-kultureller Bildung und zur Notwendigkeit der Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland.

In seiner Eröffnungsrede betonte der VdM-Bundesvorsitzende, Ulrich Rademacher: “Vielfalt und Heterogenität sind Chance und Bereicherung zugleich für die öffentlichen Musikschulen.“ Als ihre große Aufgabe hielt er dabei „die Schaffung einer inklusiven Musikschule und die kulturell getragene Integration von geflüchteten Menschen“ fest. Das Grundsatzprogramm der Musikschulen im VdM solle den Musikschulen „angesichts dieser anspruchsvollen Herausforderungen Orientierung bieten. Chancen zur Inklusion geflüchteter Menschen ermöglichen in diesem Zusammenhang auch das Förderprogramm ‚Bündnisse für Bildung‘ des Bundesbildungsministeriums“. Rademacher zeigt sich begeistert darüber „wie schnell und mit wie großer Kreativität, Einfühlungsvermögen und pädagogischem Know-how die öffentlichen Musikschulen diese Aufgabe angenommen haben“.

Um die öffentlichen Musikschulen als lebendige Bildungsinstitutionen zu erhalten, auszubauen und zu stärken sei „eine adäquate und verlässliche finanzielle, räumliche und sächliche Ausstattung Grundvoraussetzung für ihre Arbeit“, so die Aussage des Grundsatzprogramms. Erforderlich seien hierzu „aufgabengerechte Rechtsträgerschaften, die die kommunale Verantwortung abbilden, und eine gesetzliche, ordnungspolitische und förderrechtliche Verankerung von Musikschularbeit in Landesregelungen“. Die musikalische Bildung müsse dabei „der Kontrolle durch die Räte in den Kommunen und durch die Parlamente in den Ländern unterliegen“.

Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin und Präsidentin des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen, sagte in ihrem Grußwort: „Seit fünf Jahrzehnten setzt der Landesverband niedersächsischer Musikschulen alles daran, ein erreichbares, zugängliches und bezahlbares Unterrichtsangebot öffentlicher Musikschulen für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu bieten. Wir brauchen in den kommenden Jahrzehnten sicher nicht weniger, sondern deutlich mehr Musikschule. Eine Musikschule, deren Ideal nicht allein das Hervorbringen von Talenten ist, sondern ein Haus, in dem viele Bürgerinnen und Bürger – junge und ältere – zu einer ebenso anspruchsvollen wie vielseitigen, unbeschwerten, lebendigen musikalischen Betätigung hingeführt und befähigt werden.“

Die Hauptarbeitstagung mit Bundesversammlung wurde veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Stadt Oldenburg und dem Verband niedersächsischer Musikschulen. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Land Niedersachsen und die Stadt Oldenburg.

Das Grundsatzprogramm des VdM ist veröffentlicht unter www.musikschulen.de/medien/doks/vdm/grundsatzprogramm.pdf.

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Verband deutscher Musikschulen e.V.

Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 930 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen an bundesweit 4.000 Standorten über 1,4 Million Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 38.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung (www.musikschulen.de).

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