„Im Jahr 2011 begründeten wir, ein überfraktioneller Zusammenschluss von weiblichen Bundestagsabgeordneten und Frauenverbänden, die „Berliner Erklärung“, um uns gemeinsam zielgerichtet für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft einzusetzen. Zu dem im März 2015 verabschiedeten Gesetz haben die Aktivitäten der „Berliner Erklärung“ wesentlich beigetragen.
Mit dem Quotengesetz heißt es jetzt Farbe bekennen. Die Pflicht zur Veröffentlichung von Fristen und Planungszielen gibt deutschen Unternehmen von nun an die Chance, Zielvorgaben selbst zu definieren und einzuhalten, um den Frauenanteil in Führungspositionen aktiv zu erhöhen. Wir raten dazu, hier auf deutliche Zeichen statt Ausreden und Null-Ziele zu setzen. Die Unternehmen, die keine ambitionierten Ziele anstreben, haben zwar leider keine Sanktionen zu befürchten, aber dank des wachsenden zivilgesellschaftlichen Bewusstseins nehmen sie durch eine mangelnde Umsetzung Imageschäden in Kauf. Das sollte ihnen bewusst sein. Unsere Aufgabe wird es dabei sein, für die notwendige Transparenz und Evaluation zu sorgen.
Neben diesem Appell an die Unternehmen, fordern wir als Initiatorinnenkreis auch Frau Schwesig zum Handeln auf. Eine Monitoringstelle im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollte die konsequente Umsetzung des Gesetzes prüfen und die Ergebnisse veröffentlichen. Wir bleiben dran und werden unser Ziel, die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte, konsequent weiter verfolgen. Daran halten wir fest. Sollten sich die Unternehmen nicht bewegen, werden wir uns für verbindlichere Quoten einsetzen.“
Weitere Informationen: http://www.berlinererklaerung.de/