Der VdU setzt sich mit Nachdruck für einen spürbaren Abbau bürokratischer Vorgaben insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein und hat sich gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden entschieden gegen die entsprechenden zusätzlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns gewandt.
"Die jetzt angekündigte Lockerung der Aufzeichnungspflichten ist ein Schritt in die richtige Richtung", so Stephanie Bschorr, allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Saisonkräfte und Minijobber im gewerblichen Bereich ausgenommen bleiben sollten. Die Unternehmerinnenpräsidentin forderte, dass die Dokumentationspflicht generell für alle betroffenen Beschäftigten ab einer Entgeltgrenze von 2.000 Euro entfallen solle.
Ebenso begrüßte die VdU-Präsidentin die von der Ministerin angekündigte gemeinsame Klarstellung des Finanz- und des Arbeitsministeriums zur Auftraggeberhaftung für den Mindestlohn. "Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Es ist dringend und wichtig, dass die betreffenden Ministerien klarstellen, dass eine Auftraggeberhaftung in den meisten Fällen nicht besteht".