„Kapitalausstattung ist entscheidend für gute Entwicklungschancen vor allem junger und innovativer Unternehmen", betonte Bschorr. Dies habe gerade in volatilen Märkten eine hohe Bedeutung, die oft Umstrukturierungen bis hin zur Gewinnung neuer Anteilseigner erforderlich machten.
Wichtig sei die Erleichterung auch für Sanierungsfälle, unterstrich die Unternehmerin. „Die neue Verlustverrechnung erhöht die Chancen, betroffene Unternehmen durch die Gewinnung neuer Kapitalgeber zu erhalten. Hier hat der Gesetzgeber ohne Not auf der Bremse gestanden", stellte Bschorr fest. Denn bisher war ein Verlustabzug bei einer Übertragung von mehr als 50% der Anteile nicht möglich, nicht genutzte Verluste fielen in diesem Fall weg.
„Wir begrüßen uneingeschränkt, dass diese unnötige Bremse nun gelöst wird und dass der Verlustvortrag in Zukunft auch bei Wechsel des Anteilseigners möglich sein wird", betonte Bschorr, die selbst ein großes Steuerberatungsunternehmen führt. „Damit sind die Chancen gewachsen, dass sich eine innovative Gründungskultur in unserem Land ausbreitet und dass Unternehmen in schwierigen Umstrukturierungen neue Investoren finden."
Kritisch sehen die Unternehmerinnen allerdings die vorgesehenen Ausnahmen – insbesondere dass die Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs und steuerneutrale Umstrukturierungen doch zum Wegfall des Verlustvortrags führen sollen, schränke die Anwendung in Sanierungsfällen erheblich ein.