Unter dem Motto „Fördern, fordern, voranbringen“ wurde der Staatsehrenpreis 2018 durch das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern (VGL Bayern) ins Leben gerufen und erstmals im Mai 2019 verliehen. Die aktuellen 20 Preisträger im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) verteilen sich auf alle sieben bayerische Regierungsbezirke – darunter jeweils zwei aus Niederbayern und Schwaben, jeweils drei aus Oberbayern, Mittel-, Ober- und Unterfranken sowie vier aus der Oberpfalz.
„Der Staatsehrenpreis ist ein Anreiz für die Betriebe, sich in der Ausbildung zu engagieren und damit die Zukunft des eigenen Betriebs zu sichern“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München. „Mit ihren beispielhaften Konzepten setzen die ausgezeichneten Betriebe hohe Maßstäbe in der Ausbildung junger Menschen und legen damit den Grundstein für die Weiterentwicklung der ganzen Branche“, so Kaniber.
„Die derzeit dynamische Entwicklung im GaLaBau wird auf Dauer nur anhalten, wenn es gelingt, weiterhin genügend Berufsnachwuchs zu gewinnen und diesen bestmöglich auszubilden. Insofern ist und bleibt ein vorbildlicher Ausbildungsbetrieb ein wichtiger Wegbereiter für junge Frauen und Männer beim Start in das Berufsleben“, betont Gerhard Zäh, Präsident des VGL Bayern.
Der achtwöchige Bewerbungszeitraum für den „Staatsehrenpreis für vorbildliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau“ vollzog sich bereits von 1. Oktober bis 30. November 2019. Der darauffolgende, mehrstufige Evaluierungsprozess für die eingereichten Bewerbungen wurde jedoch mit der aufkommenden Corona-Pandemie im März 2020 jäh unterbrochen. Demnach war auch die ursprünglich geplante Preisverleihung als Präsenzveranstaltung im Mai 2020 obsolet und musste auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Nach mehrmonatigen Verzögerungen wurde im Dezember 2020 letztendlich der Prüfungsprozess abgeschlossen. Aufgrund des Lockdowns konnten die Auszeichnungen den erfolgreichen Unternehmerinnen und Unternehmern nicht persönlich überreicht werden. Allerdings soll ein Festakt nachgeholt werden.
Die Auswertung der eingereichten Bewerbungen erfolgte anhand von 34 Bewertungskriterien und einem festgelegten Punkteschlüssel. Besonderes Augenmerk lag auf der Existenz eines Ausbildungskonzepts, der Durchführung der Ausbildung sowie der Bereitstellung zusätzlicher Angebote und betrieblicher Leistungen für die Auszubildenden. Auch die Aktivitäten rund um die Nachwuchswerbung und das außerbetriebliche Engagement, beispielsweise die Mitwirkung in Prüfungsausschüssen und externe Referententätigkeiten, sowie regelmäßige Fortbildungen der Ausbilder wurden ausgewertet. Für qualitätssichernde Maßnahmen führte eine Expertenkommission stichprobenhafte Besichtigungen der Betriebe durch.