Für Städte und Gemeinden ist der Erhalt der existierenden Grünanlagen unumgänglich, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Dies gilt auch für Privat- und Betriebsgrundstücke. Bereits heute leiden beispielsweise viele Stadtbäume an den steigenden Temperaturen, die die Hitzesommer mit sich bringen. Umso wichtiger ist eine professionelle, vertraglich geregelte Pflege. Denn jede funktionierende Grünfläche beugt einer weiteren Klimaerwärmung vor, bindet Feinstaub und Kohlendioxid und erhält damit die Lebensqualität in unseren Städten.
Deshalb empfiehlt der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern (VGL Bayern) Auftraggebern, die derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ihre Pflegeverträge nicht fristgerecht neu ausschreiben können, diese zumindest um ein Jahr zu verlängern. „Viele öffentliche Auftraggeber sehen sich derzeit genötigt, die vorhandenen Jahrespflegeverträge neu ausschreiben zu müssen“, konstatiert VGL Bayern-Präsident Gerhard Zäh. „Da aber derzeit Corona-bedingt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Garten- und Bauämtern sowie unsere Mitgliedsbetriebe im Garten- und Landschaftsbau stark belastet sind, sollten ablaufende Pflegeverträge möglichst einfach fortgesetzt werden. Darüber hinaus haben viele Unternehmer signalisiert, dass sie als Auftragnehmer einer pauschalen Verlängerung zustimmen würden. Auftraggeber sollten im Einvernehmen mit den ausführenden Firmen prüfen, ob die bestehenden Jahresverträge über das Ende 2020 hinaus für ein Jahr verlängert werden können“, empfiehlt der Verbandspräsident.
Der Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) wurde 2020 durch die Corona-Pandemie nur wenig belastet. Wegen des geringeren Ansteckungsrisikos im Freien und umfassenden Präventionsmaßnahmen, konnte der Betrieb auf den Baustellen bisher nahezu uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Außerdem haben sich die Auftragsbücher für 2021 in den letzten Monaten kontinuierlich gefüllt. Dies betrifft insbesondere den Auftragsbestand im Privatgartenbereich, der viele Ressourcen der ausführenden Unternehmen binden wird. Durch die Auswirkungen des gegenwärtigen Lockdowns stoßen nun auch die GaLaBau-Betriebe immer mehr an ihre Kapazitätsgrenzen. In den Fachbetrieben herrscht vielerorts eine angespannte Personalsituation, die eine Entlastung notwendig macht. Insofern würde auch hier eine möglichst formlose Verlängerung bestehender Pflegeverträge, sofern beide Partner zustimmen, eine erhebliche Erleichterung mit sich bringen.
Insgesamt besteht demnach dringender Handlungsbedarf, um eine bestmögliche Versorgung des kommunalen und gewerblichen Bereichs zu gewährleisten. Ist die Pflege von Stauden, Gehölzen und Rasenflächen nicht durch entsprechende Verträge geregelt, besteht die Gefahr, dass diese witterungsbedingt einen Schaden erleiden und damit teure Neupflanzungen notwendig machen. Für die Grünpflege liegen entsprechende Vorschriften, die in den DIN-Normen (Nummern 8915 ff) geregelt sind, vor. Werden hier Fehler in der Fertigstellungs-, Entwicklungs- oder Unterhaltspflege gemacht, führt dies in der Regel zu einem erheblichen finanziellen Schaden für Kommunen, Städte und Gewerbebetriebe.