Im Januar dieses Jahres wurden bereits 20 bayerische Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) ausgezeichnet. Nach mehrmonatigen, Corona-bedingten Verzögerungen erhielten sie nachträglich den Ehrenpreis für den Bewerbungszeitraum 2019. Für 2020 würdigte das bayerische Landwirtschaftsministerium soeben weitere 21 Ausbildungsbetriebe mit der begehrten Auszeichnung. Darunter befinden sich 19 Fachbetriebe, die schon zum zweiten Mal den Preis für ihre außergewöhnlichen Leistungen in der Ausbildung angehender Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner erhalten. Der Staatsehrenpreis hat sich damit im dritten Jahr seines Bestehens als hervorragendes Instrument für die Nachwuchswerbung von Unternehmen etabliert.
Die erstmals 2019 verliehene Auszeichnung ist ein Anreiz für GaLaBau-Betriebe, in die Ausbildung zu investieren und so die Zukunft des eigenen Betriebs zu sichern. Mit beispielhaften Konzepten setzen die Preisträger hohe Maßstäbe in der Ausbildung junger Frauen und Männer. Zusammen gewährleisten sie ebenfalls eine notwendige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Grünen Branche insgesamt: Nur durch einen bestmöglich ausgebildeten Berufsnachwuchs lässt sich das dynamische Wachstum im GaLaBau fortsetzen.
Der Staatsehrenpreis für vorbildliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau ist mit einer Jahreszahl versehen. Die Auszeichnung darf in Verbindung mit diesem Prämierungsdatum durch den Betrieb für Marketingzwecke verwendet werden. Damit dient er auch als wichtige Orientierung für junge Menschen, die sich für eine Ausbildung im Beruf Gärtner/in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, interessieren.
Berechtigt zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind alle staatlich anerkannten bayerischen GaLaBau-Ausbildungsbetriebe. Darüber hinaus müssen diese Betriebe weitere Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Existenz eines Ausbildungskonzepts, die tatsächliche Durchführung der Ausbildung sowie die Bereitstellung zusätzlicher Angebote und Leistungen für die Auszubildenden. Auch das außerbetriebliche Engagement, beispielsweise die Mitwirkung in Prüfungsausschüssen und externe Referententätigkeiten, sowie regelmäßige Fortbildungen der Ausbilder werden ausgewertet. Die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Verband ist keine Voraussetzung.